Bis zu 35.000 Euro Strafe

Diese Pflanzen sind im Garten verboten

Invasive, gebietsfremde Pflanzen: Einige Gewächse dürfen in Österreich nicht gehalten werden. Es drohen teilweise hohe Strafen.
Heute Life
09.08.2026, 10:45
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Sie stehen am Wegesrand, wachsen im Garten und sehen auf den ersten Blick sogar völlig harmlos aus. Doch bei manchen Pflanzen kann es in Österreich rechtlich brenzlig werden. Wer verbotene Arten hält, verkauft, vermehrt oder in die Natur ausbringt, riskiert je nach Fall eine saftige Geldstrafe.

Dabei gibt es einen wichtigen Unterschied: Nicht jede problematische Pflanze ist automatisch österreichweit verboten. Besonders streng geregelt sind invasive gebietsfremde Arten, die die heimische Natur gefährden.

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Diese Pflanzen stehen auf der Verbotsliste

Auf EU-Ebene gilt die Verordnung über invasive gebietsfremde Arten. Für Pflanzen auf der sogenannten Unionsliste gelten weitreichende Verbote: Sie dürfen grundsätzlich nicht vorsätzlich importiert, gehalten, transportiert, verkauft, vermehrt, getauscht oder in die Umwelt freigesetzt werden.

Zu den bekannten Pflanzen zählen etwa:

  • Götterbaum (Ailanthus altissima)
  • Riesen-Bärenklau (Heracleum mantegazzianum)
  • Drüsiges Springkraut (Impatiens glandulifera)
  • Japanischer Staudenknöterich (Reynoutria japonica)
  • Sachalin-Staudenknöterich (Reynoutria sachalinensis)
  • Böhmischer Staudenknöterich (Reynoutria × bohemica)
  • Wasserhyazinthe (Eichhornia crassipes)
  • Kudzu (Pueraria montana)

Die EU-Liste wurde zuletzt im August 2025 kräftig erweitert: Acht weitere Pflanzen- und 18 Tierarten kamen hinzu. Damit sind mittlerweile 49 Pflanzenarten unionsweit streng reguliert.

Bis zu 35.000 Euro können fällig werden

Bei invasiven Pflanzen richtet sich die konkrete Strafe nach den österreichischen Zuständigkeiten und damit teilweise nach dem jeweiligen Landesrecht. Eine österreichweit einheitliche Höchststrafe gibt es deshalb nicht.

In Oberösterreich können Verstöße gegen die einschlägigen Bestimmungen der EU-Verordnung beispielsweise mit einer Geldstrafe von bis zu 35.000 Euro geahndet werden.

In Vorarlberg sieht das Naturschutzrecht für bestimmte Verstöße gegen die Beschränkungen der EU-Verordnung Geldstrafen von bis zu 14.000 Euro vor.

Auch in anderen Bundesländern gelten eigene Strafbestimmungen. In Niederösterreich liegt der Strafrahmen für bestimmte Verstöße beispielsweise bei bis zu 7.000 Euro.

Nicht einfach ausreißen und wegwerfen

Wer eine solche Pflanze im Garten entdeckt, sollte deshalb nicht automatisch zur Gartenschere greifen. Gerade bei invasiven Arten kann eine unsachgemäße Entfernung dazu führen, dass sich die Pflanze weiter ausbreitet.

Die Behörden können zudem Maßnahmen zur Beseitigung anordnen. In Wien sieht das Invasive Arten Gesetz etwa ausdrücklich vor, dass verbotenerweise vorhandene invasive Pflanzen vernichtet oder zur Verwahrung an berechtigte Stellen übergeben werden können.

{title && {title} } red, {title && {title} } 09.08.2026, 10:45