Alle tief betroffen

Wiener Gemeindebau trauert um erschossenen Nachbarn

Der "Techno-Heinz" soll seinen Nachbarn am Wochenende erschossen haben. Während der Verdächtige in Haft ist, trauert der Gemeindebau um den Iraner.
14.10.2025, 11:57
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Seit Samstag sitzt Heinz R. (50) – in der Szene als "Techno-Heinz" bekannt – in der Justizanstalt Josefstadt in Einzelhaft. Der mutmaßliche Schütze aus der Wiener Donaustadt soll seinen iranischen Nachbarn (33) im Streit um zu laute Musik erschossen haben.

"Er raucht so gern, vermisst seine Tschick und die Musik", sagt Top-Anwältin Astrid Wagner im "Heute"-Talk. Sie vertritt den gelernten IT-Techniker, der als Hobby-DJ auf der Streaming-Plattform Twitch mit seinen Elektro-Beats über 1.000 Follower hat.

Streit um "L’Amour Toujours" eskalierte tödlich

Was Heinz R. jetzt hinter Gitter brachte, war offenbar auch seine Leidenschaft für Techno. Immer wieder sollen seine Nachbarn über nächtliche Lärmbelästigungen geklagt haben – besonders, wenn um 4 Uhr früh "L’Amour Toujours" von Gigi D’Agostino aus den Boxen dröhnte.

In der Nacht auf Samstag kam es schließlich zur Katastrophe: Als sich der 33-jährige Nachbar erneut beschwerte, soll Heinz R. zur Waffe gegriffen haben. Laut Polizei habe der Wiener mit einem Revolver auf den Mann geschossen, der Iraner verblutete noch im Stiegenhaus. Der Verdächtige ließ sich danach widerstandslos festnehmen.

Große Trauer im Gemeindebau

Zunächst behauptete der 50-Jährige, er habe den Nachbarn für einen Einbrecher gehalten. Später räumte er ein, dass es zuvor Streit um die laute Musik gegeben habe. Im zweiten Verhör sagte er, der Nachbar habe ihn mit einem Messer bedroht – er habe lediglich aus Notwehr geschossen.

Während der Tatverdächtige vorerst hinter Gittern sitzt, trauern zahlreiche Bewohner des Gemeindebaus um ihren beliebten Nachbarn. Wie ein Leserreporter gegenüber "Heute" erzählt, zünden zahlreiche tief betroffene Anrainer Kerzen für den Iraner (33) an – andere legen Blumen nieder.

"Mein Mandant bleibt bei seiner Aussage, dass er in Notwehr gehandelt hat", betont Anwältin Astrid Wagner. Heinz R. bedauere den Tod seines Nachbarn zutiefst. Für den Verdächtigen gilt die Unschuldsvermutung.

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