Neue Kontroll-Rechte

Wiener Park-Sheriffs sind jetzt noch mächtiger

Seit Juli kontrolliert die MA 67 in Wien den ruhenden Verkehr. Die Polizei soll dadurch mehr Luft für Kernaufgaben bekommen. Die Details.
Newsdesk Heute
18.09.2026, 18:46
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In Wien ist die Parkraumüberwachung seit dem 1. Juli 2026 neu organisiert. Die Zuständigkeit für die Kontrolle der Wiener Kurzparkzonen liegt seither vollständig beim Magistrat der Stadt Wien. Grundlage ist eine Vereinbarung zwischen Bund und Land Wien, mit der die bisherige Aufgabenübertragung an die Landespolizeidirektion Wien aufgehoben wurde. Darüber informiert das Innenministerium Donnerstagfrüh.

Konkret übernimmt die MA 67 nun die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Die städtischen Parkraumüberwachungsorgane kontrollieren damit nicht nur Parkgebühren, sondern können auch Verkehrsübertretungen ahnden. Dazu zählen etwa Halten in zweiter Spur, das Abstellen auf Gehsteigen oder Verstöße im Kreuzungsbereich.

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Auch weitere Aufgaben liegen jetzt bei der Stadt: die Kontrolle der §57a-Plakette, Abschleppanordnungen bei verkehrsbehindernd abgestellten Fahrzeugen sowie die Überwachung falsch abgestellter E-Scooter. Die Stadt spricht von klareren Strukturen und kürzeren Verwaltungswegen.

Für die Polizei bedeutet die Neuordnung eine Entlastung. Innenminister Gerhard Karner (VP) betont: "Die Kontrolle des ruhenden Verkehrs ist eine wichtige Aufgabe, muss aber nicht von Polizistinnen und Polizisten wahrgenommen werden." Dadurch könne sich die Polizei stärker auf ihre Kernaufgaben zum Schutz der Bevölkerung konzentrieren.

Für Polizisten fällt die Überwachung des ruhenden Verkehrs im gesamten Wiener Stadtgebiet weg. In den Nachtstunden bleibt die Wiener Polizei laut Angaben unterstützend tätig.

Keine Änderung für Autofahrer

Wiens Mobilitätsstadträtin Ulli Sima (SP) sieht in der neuen Struktur einen Verwaltungsvorteil. Seit Juli lägen "alle Zuständigkeiten für den ruhenden Verkehr in einer Hand". Die 650 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der MA 67 würden laut Sima "einen hervorragenden Job" machen.

Für Autofahrer soll sich im Alltag nichts ändern. Kontrollen finden weiterhin durch Parkraumüberwachungsorgane statt, auch Umfang und Intensität bleiben laut Aussendung unverändert. Neu ist vor allem die zentrale Zuständigkeit: Die MA 67 ist nun Anlaufstelle für Fragen rund um Park- und Verkehrsstrafen.

Allein im Jahr 2025 wurden in Wien 54,4 Millionen Kontrollen durchgeführt.

red,18.09.2026, 18:46