Einem Wiener flatterte vor kurzem eine Anklage wegen Tierquälerei ins Haus – nun war Prozess am Wiener Landl. Der 34-Jährige soll im Oktober Tauben in Döbling angelockt, einen Vogel in seine Hosentasche gesteckt haben. Das Tier verendete. Zufällig anwesende Polizisten war der Mann aufgefallen. Als die Beamten den vorbestraften Wiener kontrollierten, fanden sie den toten Vogel in seiner Tasche. Er wurde angezeigt. Vor Gericht gab sich der Verdächtige am Dienstag (20.1.) einsichtig, bekannte sich "teilweise schuldig".
"Dass die Taube gestorben ist, war keine Absicht", erklärte der Angeklagte. "Ich wollte sie einfangen und anfüttern, damit ich daheim ein Haustier habe." Vor der Pandemie habe er in der Slowakei gelebt, dort vier Hunde, Wachteln und Hühner besessen. "Ich musste alles aufgeben, als ich im Lockdown zurück nach Wien gegangen bin."
Hier lebe der Arbeitslose nun mit seiner Mutter zusammen, in dem Wohnhaus sind Haustiere verboten. Die Taube wollte er im Keller halten. Nur eine Brieftaube sei Menschen gewöhnt, "eine Straßentaube nicht", klärte ihn der Richter auf. "Ihm war nicht bewusst, dass er das Tier quälte", so die Staatsanwältin.
Weil sich der 34-Jährige geständig und einsichtig zeigte, setzte es ein mildes Urteil. Der Angeklagte wurde wegen Tierquälerei schuldig gesprochen, zu vier Monate bedingter Haft verurteilt. Die Probezeit beträgt drei Jahre. Der 34-Jährige war ohne Verteidiger vor Gericht erschienen, der Spruch ist deshalb noch nicht rechtskräftig. Die Unschuldsvermutung gilt.