Der Bursche war in drei Jahren drei Mal verurteilt worden. Zum ersten Mal stand der Wiener mit 15 Jahren wegen schweren Raubes vor Gericht. Im Häf'n kam es nun im Sommer erneut zu einem Eklat – Dienstag (20.1.) folgte ein Prozess wegen Mordversuchs. Der Jugendliche schlurfte im schwarzen "Los Angeles"-Pulli in den Gerichtssaal. Die Handschellen waren an einem Bauchgurt fixiert – eine "Sonderbehandlung" für gefährliche Straftäter.
Der 18-Jährige war, wie berichtet, mit zwei anderen Häftlingen in einer Zelle der Krankenabteilung der Wiener Justizanstalt Josefstadt untergebracht gewesen. Am 14. August trank er dort angeblich Desinfektionsmittel. Im Rausch attackierte er einen Mithäftling, fixierte den 31-Jährigen, fesselte ihn mit Geschirrtüchern und soll versucht haben, ihn mit einem Plastik-Müllsack zu ersticken.
"Er ist zu mir auf's Bett gekommen und hat sich auf mich drauf gesetzt. Er war viel zu schwer", erzählte das Opfer. Alles sei so schnell gegangen, im Halbschlaf habe er die Attacke nicht ganz mitbekommen.
Zum Glück kam der dritte Häftling (21) – ein verurteilter Mörder – gerade noch rechtzeitig vom WC zurück in die Zelle. "Er ist auf dem Opfer drauf gelegen. Ich hab ihn runtergezogen und ihm ein paar Watschen gegeben", schilderte der 21-Jährige die dramatischen Szenen. "Er hat mir einen Faustschlag auf's Auge verpasst. Dann hab ich mich verteidigt und ihm die Nase gebrochen."
Der 18-Jährige (Verteidigung: Fabian Paulista) stritt am Dienstag den Vorwurf des Mordversuchs ab. Es sei eine "dumme Idee" gewesen, so der Angeklagte. "Ich wollte ihm nichts Schlimmes tun." Er wisse nicht mehr, warum er im Rausch seinen Mithäftling attackiert habe. Seine Haftstrafe sitzt er derzeit in St. Pölten ab.
Der Angeklagte soll laut Gutachter an einer schweren Persönlichkeitsstörung leiden. Der psychiatrische Sachverständige empfahl die Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum. Am späteren Nachmittag zogen sich die Geschworenen zur Beratung zurück. Urteil am Dienstag für den 18-jährigen Wiener: 15 Jahre Haft für den Mordversuch, Einweisung – noch nicht rechtskräftig.