Wenn die Temperaturen auch in der Nacht kaum sinken, wird das eigene Schlafzimmer schnell zum Backofen. Für viele klingt da eine naheliegende Lösung verlockend: Matratze auf den Balkon, Decke darüber – und unter freiem Himmel schlafen.
Grundsätzlich spricht in Österreich nichts dagegen, gelegentlich auf dem eigenen Balkon zu übernachten. Der Balkon gehört zum Wohnbereich – ob in der eigenen Wohnung oder als mitgemietete Fläche. Ganz ohne Regeln geht es aber nicht.
Wer mitten in der Nacht sein Bett auf den Balkon schiebt, sollte vor allem eines vermeiden: Lärm. Je nach Hausordnung und örtlichen Gegebenheiten gilt abends eine Nachtruhe, häufig ab 22 Uhr. Lautes Möbelrücken, Hämmern, Musik oder angeregte Gespräche auf dem Balkon können schnell zum Problem für die Nachbarn werden. Das gilt auch für den Tropenabend: Die Hitze ist kein Freibrief für nächtliche Ruhestörung.
Auch beim Thema Privatsphäre ist etwas Fingerspitzengefühl gefragt. Wer auf dem Balkon schläft, sollte bedenken, dass Nachbarn oder Passanten Einblick haben können.
Nacktheit im eigenen Wohnbereich ist nicht automatisch verboten. Wird daraus allerdings eine grobe Belästigung oder ein Verhalten, das öffentliches Ärgernis erregt, kann die Situation rechtlich anders aussehen. Ein einfacher Sichtschutz kann deshalb nicht nur vor neugierigen Blicken, sondern auch vor unnötigem Nachbarschaftsstreit schützen.
Anders kann die Sache aussehen, wenn aus der gelegentlichen Tropennacht eine dauerhafte Lösung wird. Wer den Balkon regelmäßig als Schlafzimmer nutzt, ein festes Bett montiert oder die Fläche dauerhaft umgestaltet, sollte einen Blick in Mietvertrag, Hausordnung oder die Regeln der Genossenschaft werfen. Dort können zusätzliche Vorgaben stehen.
Und am Morgen gilt: Kissen, Decke und Matratze wieder ordentlich nach drinnen zu räumen, sorgt nicht nur für einen gepflegten Eindruck – sondern dürfte auch die Nerven der Nachbarn schonen.