Als er vor wenigen Wochen einen Brief der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) bekam, verstand Helmut H. die Welt nicht mehr. Von nun an, so entnahm der 90-Jährige dem Schreiben, müsse er jeden Monat 133,10 Euro extra bezahlen. Wie er "Heute" gegenüber schildert, wollte die Versicherung das Geld als "Zusatzbeitrag" für Versicherungsbeiträge seiner Ehefrau, die seit 1967 bei ihm mitversichert ist.
Ein Anruf bei der ÖGK brachte nur bedingt Licht ins Dunkel. Denn laut der "freundlichen" Stimme am anderen Ende der Leitung hätte der Niederösterreicher. schon im Vorjahr einen Fragebogen, aus dem hervorginge, ob eine Verpflichtung zur Leistung von zusätzlichen Beiträgen bestünde, erhalten sollen. Aber: Der Pensionist hat seinen Aussagen zufolge eine derartige Zusendung nie erhalten.
Plötzlich hätte H. urkundlich nachweisen sollen, dass seine Frau über einen Zeitraum von mindestens vier Jahren mindestens zwei Kinder betreut habe. "Meine Frau und, ab ihrer Geburt, auch unsere beiden Kinder, waren bei mir mitversichert. Entsprechende Unterlagen müssten doch bei der ÖGK aufliegen", sieht H. hier die ÖGK in der Pflicht: Allerdings: Man habe keine Unterlagen mehr aus den 1970ern, erklärte man dem Pensionisten.
Der studierte Jurist ist sicher, dass man von einem 90-Jährigen nicht erwarten könne, dass er in seinen Unterlagen noch Daten vorfindet, ein halbes Jahrhundert alt, aus denen sich maßgebliche Vorgänge zur Beitragspflicht erschließen lassen. "Das sind doch Daten, welche die ÖGK selber archiviert bzw. gespeichert haben müsste".
Eine letztlich doch noch ausgekramte Polizze aus den 1960er-Jahren, auf der sowohl die Gattin als auch die Kinder aufscheinen, bringt schließlich das Happy End. Kurze Zeit später erhielt der 90-Jährige ein Storno über den Zusatzbetrag. Heißt: Die ÖGK rückte von ihrer ursprünglichen Forderung wieder ab.