Pflege kann schnell teuer werden – doch das Land Niederösterreich bietet pflegebedürftigen Menschen mit dem Pflege- und Betreuungsscheck eine wertvolle Unterstützung von 1.000 Euro pro Jahr. Diese Förderung hilft, die oft hohen Pflegekosten zu decken. Diese Dinge sind vor dem Antrag noch zu beachten.
Berechtigt sind alle pflegebedürftige Menschen mit Hauptwohnsitz in Niederösterreich und mindestens einer Pflegestufe Drei. Wenn eine Demenzkrankheit vorliegt oder die pflegebedürftige Person unter 18 Jahre ist, hat man auch mit einer Pflegestufe von Eins oder Zwei ein Recht auf den Scheck.
Die Förderung kann noch bis Silvester eingereicht werden. Bei der Antragstellung ist es zudem erforderlich, die bereitgestellte Beratung zum Thema "Pflege und Betreuung" in Anspruch zu nehmen. Diese kann jedoch auch bequem durch den gesetzlichen Vertreter durchgeführt werden.
Außerdem anspruchsberechtigt sind alle österreichischen Staatsbürger, sowie gleichgestellte Personen (z.B. EU-Bürger, Familienangehörige und Asylberechtigte) auf die, die oben genannten Bedingungen zutreffen.
Davon ausgenommen sind Personen mit bestimmten Aufenthaltsberechtigungen wie der "Rot-Weiß-Rot Karte" und Personen in Einrichtungen, die von Sozialhilfe finanziert werden wie zum Beispiel Pflegeheime.
Der Antrag kann online oder telefonisch über die NÖ Pflegehotline erfolgen. Die Förderung wird ausschließlich auf das angegebene Bankkonto überwiesen.