Alle Sparfüchse aufgepasst: Bis 31.Oktober können Pendler beim Land Niederösterreich die Pendlerhilfe beantragen, denn auch im Jahr 2025 werden diese fürs vergangene Jahr ausgezahlt.
Unterstützt werden hierbei Arbeitnehmer, die täglich oder wöchentlich zwischen Wohnsitz und Arbeitsstätte pendeln. Zusätzlich muss auf diese drei Dinge geachtet werden, um bis zu 1.000 Euro zu bekommen.
Berechtigt sind alle die einen Hauptwohnsitz in Niederösterreich haben, und eine Entfernung zwischen Wohnsitz und Arbeitsstätte von mindestens 25 Kilometern besitzen. Wichtig hierbei ist bei den Fahrten muss ein Kostenaufwand entstehen.
Außerdem darf das monatliche Gesamtfamilienbruttoeinkommen die festgelegte Höchstgrenze nicht übersteigen.
Diese Einkommensgrenzen liegen für Alleinstehende bei 2.000 Euro monatlich, für Alleinerziehende mit einem Kind und kinderlose Lebensgemeinschaften bei 3.600 Euro. Für Ehepaare bzw. Lebensgemeinschaften mit einem Kind beträgt das maximale Einkommen 4.400 Euro pro Monat. Für jedes weitere Kind im Haushalt erhöht sich die Grenze um 800 Euro.
Die NÖ Pendlerhilfe kann bis zu 1.000 Euro jährlich betragen. Die Höhe der Förderung variiert je nach Entfernung. Berechnet wird im Förderungszeitraum jeweils für Hin- und Rückfahrt einmalig vier Euro pro Tageskilometer.
Die Ermittlung der Wegstrecke erfolgt mit einer für die Abteilung Arbeitsmarkt angepassten Version des Routenplaners anachb.at, dabei werden Umleitungen oder Staus nicht einberechnet. Darum kann es bei der Berechnung mit der Online-Version AnachB.vor.at zu abweichenden Ergebnissen kommen.
Wer eine personenbezogene Jahreskarte für öffentliche Verkehrsmittel nutzt, erhöht diesen Betrag durch einen Öko-Bonus um 20 Prozent, somit erhöht sich der Maximalbetrag auf 1.200 Euro pro Jahr. Der Antrag kann ausschließlich via Online-Antrag gestellt werden.