Urlaubsaktion

Bis zu 225 € Bonus! Hier kannst du nun abcashen

Viele Angehörige von schwerkranken Menschen übernehmen deren Pflege rund um die Uhr. Mit der NÖ-Urlaubsaktion gibt's reichlich Cashback.
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Pflegen rund um die Uhr – viele Angehörige übernehmen diese Aufgabe tagtäglich. Damit sie auch mal zum Durchatmen kommen, unterstützt das Land Niederösterreich mit einer Urlaubszuschuss-Aktion. Die Geldspritze wurde heuer inzwischen 300 Mal angenommen.

Niederösterreicher fliegen auf Urlaub ab

Wer einen Angehörigen mit Pflegestufe 3 oder mehr betreut, weiß: Diese Aufgabe ist nicht nur körperlich, sondern auch seelisch herausfordernd. Mit der "NÖ Urlaubsaktion" sorgt das Land seit 2021 für Entlastung. Pflegende Angehörige, welche die Hauptbetreuung eines Geliebten übernehmen, können sich bis zu 225 Euro jährlich zurückholen – vorausgesetzt, sie urlauben in Österreich.

Im ersten Halbjahr 2025 seien bereits 291 Anträge bewilligt worden, berichtet ORF NÖ. Im gesamten Vorjahr waren es 306 – die Zahlen steigen erfahrungsgemäß in der zweiten Jahreshälfte deutlich an, da der Antrag erst nach dem Urlaub gestellt werden darf.

Wer im Inland bleibt, wird belohnt – solange die Geldquelle nicht versiegt.
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Wem steht der "Urlaubsbonus" zu?

Gefördert werden Personen mit Hauptwohnsitz in Niederösterreich, die seit mindestens sechs Monaten dort gemeldet sind und eine nahestehende Person mit Pflegestufe 3 oder höher betreuen. Ein Urlaubszuschuss wird nachträglich einmal jährlich gewährt – allerdings nur, wenn der Urlaub innerhalb Österreichs stattfand.

Die Beiträge sind gestaffelt:

  • 175 Euro, wenn der Urlaub irgendwo in Österreich gemacht wurde
  • 225 Euro, wenn der Aufenthalt in NÖ stattfand

Liegt der tatsächliche Übernachtungspreis darunter, wird nur der nachgewiesene Betrag ersetzt.

Was muss eingereicht werden?

Der Antrag kann nachträglich zum Urlaub beim Amt der NÖ Landesregierung, bei Bezirkshauptmannschaften, Gemeinden oder online gestellt werden. Dazu nötig sind die Hotelrechnung, Bescheid der Pflegestufe und eine Bestätigung, dass der Antragsteller tatsächlich die Hauptpflege übernommen hat.

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Vorsicht! Die Belege müssen vollständig und korrekt sein – unrichtige Angaben führen zur Rückzahlung, wie die Landesregierung ausdrücklich betont. Außerdem gilt: Es gibt keinen Rechtsanspruch auf die Förderung. Das Geld wird nur vergeben, solange Budgetmittel vorhanden sind.

Entlastung für Pflege-Helden

Sozial-Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister (VP) äußert sich zusätzlich: "Für den gesamten Pflege- und Betreuungsbereich sind die pflegenden Angehörigen, die rund um die Uhr wertvolle Dienste leisten, von enormer Bedeutung. Sie ermöglichen den zu pflegenden Personen einen Verbleib im eigenen Zuhause, was sich die meisten Menschen wünschen. Daher ist es mir als Sozial-Landesrätin ein großes Anliegen, diese Leistungen wertschätzend anzuerkennen."

Zwischen 600 und 800 Anträge pro Jahr werden erwartet. Die Bearbeitung gehe laut dem Büro der Landesrätin "in der Regel nur eine kurze Zeit", sofern alle Unterlagen vollständig sind, heißt es auf Nachfrage des "ORF NÖ".

{title && {title} } red,VF, {title && {title} } 20.07.2025, 06:00
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