Im Krankenstand

Zwei Mal ärztliche Bestätigung – trotzdem gekündigt

Dreister Fall in der Verkaufsbranche aufgedeckt: Ein Mostviertler befand sich im Krankenstand, übermittelte ärztliche Bestätigungen – Kündigung.
Erich Wessely
12.07.2025, 05:30
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Mit ausstehenden Geldern hatte ein Dienstnehmer aus dem Mostviertel zu kämpfen, die Arbeiterkammer half ihm.

Der Mostviertler hatte sich ab April 2024 im Krankenstand befunden – gedeckt mit einer ärztlichen Bestätigung. Trotzdem verlangte das Unternehmen im Mao erneut eine Bestätigung, auch dieser Aufforderung kam der Verkaufsmitarbeiter nach.

Obwohl ab Juni 2024 ein neuer Durchrechnungszeitraum für die Entgeltfortzahlung begann, also Anspruch auf acht Wochen volles und vier Wochen halbes Entgelt bestand, stellt die Firma bereits ab Mai alle Zahlungen ein. Die Begründung: Es würde keine ärztliche Bestätigung vorliegen. Zudem wurde dem Mitarbeiter am 7. Mai die Kündigung per 30. Juni ausgesprochen.

Der Betroffene wandte sich an die AK Amstetten. Die Bezirksstelle intervenierte, forderte die offenen Zahlen (Entgeltfortzahlung, Sonderzahlungen und Urlaubsersatzleistung). 9.800 € standen dem AK-Mitglied zu, diese bekam der Mann schließlich ausbezahlt.

"Auch im Krankenstand haben ArbeitnehmerInnen Rechte", so Bezirksstellenleiter Herbert Grurl zu dem Fall.

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