Mehrere Anzeigen

Zwei Rinder tot – Bauer wegen Tuerquälerei verurteilt

Jahrelang gab es Anzeigen gegen einen Landwirt aus Kärnten. Nun wurde der 62-Jährige wegen Tierquälerei verurteilt. Er bestreitet die Vorwürfe.
04.11.2026, 12:56
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Zwei tote Rinder, abgemagerte Tiere und immer wieder Anzeigen: Ein 62-jähriger Landwirt aus dem Bezirk St. Veit an der Glan (Kärnten) beschäftigt die Behörden bereits seit Jahren. Am Mittwoch musste er sich erneut vor dem Landesgericht Klagenfurt verantworten. Jetzt steht das Urteil fest: fünf Monate bedingte Haft bei einer Probezeit von drei Jahren.

Tiere sollen zu wenig Futter bekommen haben

Die Vorwürfe gegen den Bauern wiegen schwer. Laut Staatsanwaltschaft soll er seine Tiere nicht ausreichend gefüttert und mit zu wenig Wasser versorgt haben. Zwei Rinder sollen auf seinem Hof verendet sein.

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Immer wieder waren in den vergangenen Jahren Anzeigen wegen angeblicher Mängel bei der Tierhaltung eingegangen.

Bauer wollte seine Unschuld selbst beweisen

Auch am dritten Verhandlungstag blieb der 62-Jährige bei seiner Darstellung: Er sei unschuldig. Sämtliche Beweise und Aussagen gegen ihn müssten hinterfragt werden.

Einen Anwalt hatte der Landwirt nicht. Stattdessen versuchte er, seine Unschuld selbst vor Gericht zu beweisen, wie der ORF berichtet. Dabei geriet er mehrfach in Diskussionen mit Richterin Claudia Bandion-Ortner, die diese immer wieder beenden musste.

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Tierärzte widersprachen einander

Bereits bei einer Verhandlung im September waren unterschiedliche Einschätzungen zur Tierhaltung auf dem Hof deutlich geworden.

Der zuständige Amtstierarzt der Bezirkshauptmannschaft St. Veit hatte bei Kontrollen zwar abgemagerte Tiere festgestellt. Hinweise darauf, dass Tiere sterben könnten, habe er jedoch nicht gesehen. Der schlechte Ernährungszustand allein sei dafür kein eindeutiger Hinweis.

Eine ehemalige Kollegin des Amtstierarztes beurteilte die Situation anders. Sie hatte nach eigenen Angaben gravierende Mängel auf dem Bauernhof festgestellt.

Fünf Monate bedingte Haft

Am Mittwoch sprach das Landesgericht Klagenfurt den 62-Jährigen schließlich wegen Tierquälerei schuldig. Er erhielt eine bedingte Freiheitsstrafe von fünf Monaten. Die Probezeit beträgt drei Jahre. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

red, 04.11.2026, 12:56