25 Jahre nach einem tödlichen Gasunfall in Klagenfurt ist einer der längsten Rechtsstreitigkeiten Kärntens endgültig beendet. Zwei Arbeiter hatten bei Wartungsarbeiten giftige Gase eingeatmet und starben an den Folgen. Jetzt hat der Oberste Gerichtshof (OGH) entschieden: Die Stadt Klagenfurt muss für das Unglück keinen Schadenersatz an die klagenden Sozialversicherungsträger leisten.
Für die finanziell schwer angeschlagene Landeshauptstadt bedeutet das eine erhebliche Entlastung. Insgesamt geht es um rund 725.000 Euro an Schadenersatzforderungen und Prozesskosten.
Die Tragödie ereignete sich am 26. Juli 2001 auf einem Firmengelände im Klagenfurter Stadtteil Annabichl. Zwei Mitarbeiter eines Wartungsunternehmens sollten einen Sickerschacht überprüfen. Ein damals 37-jähriger Kärntner stieg als Erster in den Schacht. Was er nicht wusste: Dort hatten sich gefährliche Gase angesammelt.
Der Mann verlor das Bewusstsein. Sein 33-jähriger Kollege aus der Steiermark wollte ihm helfen und stieg ebenfalls hinunter. Doch auch er wurde bewusstlos. Einsatzkräfte konnten die beiden Männer aus dem Schacht bergen und ins Krankenhaus bringen. Für beide hatte das Unglück jedoch tödliche Folgen. Der Steirer starb rund drei Monate später. Sein Kärntner Kollege musste jahrelang gepflegt werden und verstarb schließlich 2008.
Bei den anschließenden Untersuchungen stellte sich heraus, dass sich unter Teilen des Firmengeländes eine Jahrzehnte zuvor stillgelegte Mülldeponie befand. Von dort hatten sich Gase unterirdisch ausgebreitet und waren schließlich auch in den Sickerschacht gelangt. Es folgte ein jahrelanger Rechtsstreit darüber, wer für die Gefahrenquelle und das Unglück verantwortlich war.
Wie die "Kleine Zeitung" berichtet, brachten die Sozialversicherungsträger AUVA, die damalige Gebietskrankenkasse und die Pensionsversicherungsanstalt Schadenersatzforderungen ein. Ursprünglich ging es um rund 270.000 Euro. Beklagt wurden zunächst Bund, Land Kärnten und Stadt Klagenfurt.
2017 wurde das Verfahren unterbrochen, um rechtliche Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten klären zu lassen. Erst 2024 wurde der Prozess gegen die Stadt Klagenfurt fortgesetzt. Bund und Land waren zu diesem Zeitpunkt bereits aus dem Verfahren ausgeschieden.
Die Verhandlungen gestalteten sich aufwendig. Ehemalige Stadtbedienstete, die inzwischen über 80 Jahre alt waren, mussten zu Vorgängen aussagen, die teilweise mehr als ein halbes Jahrhundert zurücklagen.
Im Juni 2025 kam es schließlich zu einer Entscheidung: Das Landesgericht Klagenfurt ging davon aus, dass die Stadt von der Gefahrenquelle gewusst haben musste. Die Stadt wurde deshalb zu Schadenersatzzahlungen von insgesamt 425.000 Euro verurteilt. Das Geld sollte jene Kosten abdecken, die den Sozialversicherungsträgern durch die medizinische Versorgung der Opfer und Zahlungen an Hinterbliebene entstanden waren.
Doch Klagenfurt bekämpfte das Urteil und bekam vor dem Oberlandesgericht Graz Recht. Die Entscheidung des Landesgerichts wurde aufgehoben. Die Sozialversicherungsträger versuchten daraufhin, das Urteil mit einer außerordentlichen Revision beim Obersten Gerichtshof anzufechten. Ohne Erfolg: Der OGH wies die Revision zurück. Damit ist der Rechtsstreit endgültig entschieden.
Nach Darstellung der Rechtsvertreter der Stadt lag die entscheidende Verantwortung für die Sicherheit beim Einstieg in den Schacht bei den Verantwortlichen vor Ort. Notwendige Sicherheitsmaßnahmen wie Gasmessungen vor dem Einstieg sowie die Verwendung vorgeschriebener Schutzkleidung und Atemmasken seien nicht eingehalten worden. Rechtsanwalt Klaus Haslinglehner erklärt dazu: "Das Unglück ist auf diese unterlassenen Sicherheitsmaßnahmen zurückzuführen."
Für die Stadt Klagenfurt fällt damit eine erhebliche finanzielle Belastung weg. Neben den ursprünglich zugesprochenen 425.000 Euro Schadenersatz bleiben ihr auch rund 300.000 Euro an Prozesskosten erspart. Diese müssen die klagenden Sozialversicherungsträger übernehmen.
Rechtsanwalt Bernhard Fink, dessen Kanzlei die Stadt vertrat, sieht die Position der Stadt durch die endgültige Entscheidung bestätigt. "Das Unglück war zutiefst tragisch, eine Haftung der Stadt bestand jedoch zu keinem Zeitpunkt", erklärt er. Für die Stadt ist das Kapitel damit juristisch abgeschlossen.
An der menschlichen Tragödie ändert das Urteil allerdings nichts: Zwei Männer verloren infolge des Arbeitsunfalls ihr Leben. Ihre Familien müssen auch 25 Jahre später mit den Folgen leben.