Ein Computerspiel-Logo bringt Martin Sellner eine Geldstrafe ein. Der 37-jährige Rechtsextremist hatte bei einem Aufenthalt in Vorarlberg ein Zeichen auf seiner Kleidung getragen, das dem verbotenen Symbol der Identitären Bewegung stark ähnelt.
Das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg bestätigte nun eine zuvor verhängte Verwaltungsstrafe. Insgesamt muss Sellner 1.950 Euro bezahlen. Allerdings könnte der Rechtsstreit noch weitergehen.
Ausgangspunkt war eine Veranstaltung in Feldkirch, bei der Sellner vor rund 100 Schweizer Rechtsextremisten einen Vortrag hielt. Im Zusammenhang damit besuchte er auch ein Gasthaus.
Dabei trug er auf seiner Oberbekleidung gleich zweimal ein Symbol, das dem Zeichen der Identitären Bewegung ähnelt. Wie die "Neue Vorarlberger Tageszeitung" berichtet, wurde das Logo dabei "in der Öffentlichkeit getragen und zur Schau gestellt".
Da das öffentliche Zeigen des Identitären-Symbols in Österreich verboten ist, verhängte die Bezirkshauptmannschaft eine Strafe von 1.500 Euro gegen Sellner.
Der 37-Jährige akzeptierte die Entscheidung nicht und legte Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht ein.
Seine Begründung: Das auf seiner Kleidung abgebildete Zeichen sei nicht das offizielle Logo der Identitären Bewegung gewesen. Vielmehr habe es sich um ein Symbol aus dem Computerspiel "Overwatch" gehandelt, das sich vom verbotenen Zeichen unterscheide. Das Gericht ließ diese Argumentation jedoch nicht gelten.
Nach Ansicht der Richter besteht zwischen den beiden Zeichen "eine sehr starke Ähnlichkeit mit dem Symbol der Identitären Bewegung Österreich". Das getragene Logo sei ein "nur unwesentlich verändertes und daher im gegebenen Kontext als Symbol der Identitären Bewegung Österreich wieder erkennbares Symbol".
Entscheidend war für das Gericht auch der Zusammenhang mit Sellners Auftritt vor den Schweizer Rechtsextremisten. Dem 37-Jährigen sei es darum gegangen, "mit dem Tragen dieses Symbols auf seiner Oberbekleidung in der Öffentlichkeit seine Zugehörigkeit zur Identitären Bewegung Österreich darzustellen".
Die Identitären bezeichnet das Gericht in seiner Entscheidung als "eine rechtsextreme, rassistisch, sexistisch, nationalistisch geprägte und völkisch orientierte Gruppierung."
Das Landesverwaltungsgericht wies Sellners Beschwerde schließlich ab. Zur ursprünglichen Geldstrafe von 1.500 Euro kommen nun Verfahrenskosten hinzu, womit sich der Gesamtbetrag auf 1.950 Euro erhöht.
Bei der Entscheidung spielte auch eine Rolle, dass Sellner laut Gericht bereits "zweifach einschlägig vorbestraft" ist. Das Gericht hielt außerdem fest: "Milderungsgründe liegen keine vor."
Abgeschlossen sein dürfte die Angelegenheit damit noch nicht. Laut der "Neuen Vorarlberger Tageszeitung" hat Sellner in sozialen Netzwerken bereits angekündigt, die Entscheidung vor einem Höchstgericht anzufechten.
Das Landesverwaltungsgericht ließ eine ordentliche Revision ausdrücklich zu. Auch eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof ist möglich. Wegen des extremistischen Hintergrunds des Falls wurde der Name des zuständigen Richters in der veröffentlichten Gerichtsentscheidung nicht genannt.