Seit dem 1. Jänner 2020 sind Plattformbetreiber gesetzlich verpflichtet, umfangreiche Informationen über Verkäufe und Dienstleistungen an Kunden in Österreich an das Finanzamt zu übermitteln. Dazu zählen etwa die Identität der Verkäufer, ihre Bankverbindungen, erzielte Umsätze sowie detaillierte Angaben zu den angebotenen Waren oder Leistungen. Ziel ist es, Steuerhinterziehung zu erschweren, auch im digitalen Raum.
Genau diese Meldepflicht wurde nun einem Tiroler Gastronomen zum Verhängnis. Der 40-Jährige hatte über gängige Online-Plattformen Speisen und Getränke verkauft, seine daraus erzielten Einnahmen jedoch nicht in der Steuererklärung angegeben. Die Plattformdaten, die dem Finanzamt übermittelt wurden, offenbarten jedoch Unregelmäßigkeiten. Eine Betriebsprüfung wurde eingeleitet.
Noch bevor die Prüfer tätig wurden, zeigte sich der Unternehmer selbst an. Der Abgleich mit den eingereichten Steuererklärungen zeigte deutlich: Insgesamt wurden über die Jahre hinweg rund 230.000 Euro an Steuern hinterzogen.
Finanzminister Markus Marterbauer lobte den Erfolg der Finanzbehörde: "Wer betrügt, schadet nicht nur dem Staat, sondern allen ehrlichen Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern. Steuerbetrug ist kein Kavaliersdelikt, sondern ein Angriff auf unser Gemeinwesen. Niemand darf sich aus Steuerpflichten davonstehlen. Das ist nicht nur eine Frage der Gerechtigkeit, sondern stärkt auch die Steuermoral und die breite Akzeptanz der steuerlichen Verpflichtungen".
Die Konsequenzen für den Gastronomen fallen deutlich aus. Zusätzlich zur Nachzahlung wurde der Betrag der hinterzogenen Steuern gemäß den finanzstrafrechtlichen Bestimmungen um 20 Prozent erhöht. Inklusive Säumniszuschlägen und Zinsen muss der Unternehmer nun rund 286.000 Euro an den Staat zahlen.