Beliebte Oster-Deko

7.000 € Strafe! Diese Palmkätzchen-Regel kennen wenige

Die wenigsten wissen, dass Palmkätzchen noch bis Ende April unter Naturschutz stehen. Was dennoch erlaubt ist – und was dich teuer kommen kann.
Österreich Heute
22.03.2026, 19:15
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Im Supermarkt ist es derzeit kaum zu übersehen: Zwischen Schoko-Osterhasen, Servietten mit Frühlingsmotiven und bunt gefärbten Eiern kündigt sich Ostern an. Für den Brunch mit Familie oder Freunden gehört passende Dekoration für viele einfach dazu – besonders beliebt sind dabei Palmkätzchen.

Die Zweige mit ihren weichen, flauschigen Blütenständen sind beim Floristen für wenige Euro erhältlich. Wer sparen möchte, greift mitunter selbst zur Schere und sammelt sie im Wald. Doch genau das ist heikel – und in vielen Fällen verboten. Übereifrigen Sammlern drohen empfindliche Strafen.

Die Sal-Weide gehört zu den ersten Pflanzen, die bereits im Februar oder März blühen, während viele andere Gewächse noch kahl sind.

Damit zählt sie zu den wichtigsten frühen Nahrungsquellen für Wildbienen, Schmetterlinge und zahlreiche weitere Insekten, die nach dem Winter dringend auf Blütennektar angewiesen sind.

Palmkätzchen sind im Vorfrühling eine der wichtigsten, ersten Nahrungsquellen für Bienen, Hummeln und Schmetterlinge.
Getty Images/iStockphoto

Jeder Zweig, der in einer Vase landet, fehlt somit im natürlichen Lebensraum. Aus diesem Grund steht die Palmweide bis einschließlich 30. April unter Naturschutz.

Erlaubt ist nur eine begrenzte Menge: Pro Tag dürfen maximal drei Zweige mit einer Länge von bis zu 50 Zentimetern gesammelt werden. Wer mit größeren Mengen erwischt wird, muss mit hohen Strafen rechnen. Der Strafrahmen reicht bis zu 3.630 Euro, bei Wiederholungstätern können sogar bis zu 7.620 Euro fällig werden.

Ziel der Regelung sei ein kontrolliertes Sammeln, erklärt Bergwacht-Landesleiter Johannes Leitner im ORF, "damit Naturschutz, religiöses Brauchtum und die Rechte der Grundeigentümer vereinbar sind". Ausgenommen von der Pflanzenartenschutzverordnung sind lediglich Landwirte und Grundstücksbesitzer.

Im eigenen Garten ist das Schneiden grundsätzlich erlaubt, allerdings appelliert der Naturschutzbund aus ökologischen Gründen, darauf möglichst zu verzichten.

Wer Palmkätzchen verwenden möchte, sollte sie daher lieber im Handel kaufen – etwa auf Märkten, in Gärtnereien oder spezialisierten Baumschulen, um geschützte Bestände zu schonen.

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