Die Anfragen an die Volksanwaltschaft blieben auch 2024 auf einem konstanten Niveau. Rund 24.000 Beschwerden sind im vergangenen Jahr eingelangt und zeigen, dass die anhaltenden Krisen der letzten Jahre den Informations- und Unterstützungsbedarf der Menschen erhöht haben, heißt es im Jahresbericht der Anwaltschaft.
Darüber hinaus haben sich auch "finanzielle Engpässe im Gesundheits- und Pflegebereich, in der Justiz oder bei der Polizei laufend verschärft" und wirken sich laut der Volksanwaltschaft auf die Qualität der erbrachten Leistungen aus.
"In diesen herausfordernden Zeiten suchen die Menschen verstärkt Hilfe. Die Volksanwaltschaft unterstützt Betroffene. Sie geht jeder Beschwerde nach und prüft, ob Missstände in der Verwaltung vorliegen", wird im Jahresbericht erklärt. Dabei stellt die Anwaltschaft fest, ob Gesetze eingehalten, richtig entschieden und ob bürgerfreundlich gehandelt wurde.
Konkret wandten sich 2024 genau 23.955 Menschen mit einem Anliegen an die Volksanwaltschaft. Das bedeutet, dass im Schnitt rund 95 Beschwerden pro Arbeitstag einlangten. 16.458 Fälle betrafen dabei die österreichische Verwaltung – in 5.606 dieser Fälle war es aber nicht erforderlich, die Behörden zu befassen. Die Anliegen konnten entweder unmittelbar erledigt werden oder betrafen noch anhängige Verfahren.
In 7.497 Vorbringen ging es zudem um Fragen, die außerhalb des Prüfauftrags der Volksanwaltschaft lagen. Im Bereich der Bundesverwaltung leitete die Anwaltschaft im Jahr 2024 insgesamt 7.386 Prüfverfahren ein.
Fast ein Drittel der Prüfverfahren (27,1 Prozent) betraf mit 1.999 Akten (2023: 2.064) den Bereich Innere Sicherheit. Die Beschwerden behandelten zum Großteil Fragen des Asyl-, Niederlassungs- und Fremdenpolizeirechts, gefolgt von Beschwerden über die Polizei.
Knapp 20 Prozent der Prüfverfahren fielen in den Sozial- und Gesundheitsbereich (1.436 Akten; 19,5 Prozent).
Fast genauso viele Prüfverfahren betrafen den Bereich Justiz und die Datenschutzbehörde (1.364 Akten; 18,5 Prozent).
Weiters überprüft die Volksanwaltschaft mit ihren Kommissionen die Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt durch die Verwaltung. Dazu gehört die Beobachtung von Polizeieinsätzen bei Großrazzien, Großveranstaltungen, Versammlungen und Demonstrationen sowie bei Abschiebungen. Im Jahr 2024 fanden 23 solcher Beobachtungen statt.
Bei diesen Kontrollen überprüfen die Kommissionen, ob die Menschenrechte eingehalten werden. Um einen möglichst unverfälschten Eindruck zu erhalten, erfolgen die Kontrollen in der Regel unangekündigt (87 Prozent aller Kontrollen im Jahr 2024). Bei den 458 durchgeführten Kontrollen beanstandeten die Kommissionen in zwei Drittel der Fälle (67 Prozent) die menschenrechtliche Situation.