René Benko darf das Gefängnis verlassen, doch die Entscheidung sorgt bereits für den nächsten juristischen Streit. Das Landesgericht Innsbruck hat am Mittwochvormittag grünes Licht für eine elektronische Fußfessel gegeben. Damit kann der frühere Signa-Chef seine Untersuchungshaft künftig in einer Wohnung verbringen. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) ist damit allerdings nicht einverstanden und hat ein Rechtsmittel eingebracht.
Bei der Haftprüfungsverhandlung am Mittwoch ging es für den 49-Jährigen um eine entscheidende Änderung seiner Haftbedingungen. Nach fast 21 Monaten in Untersuchungshaft hatte sein Verteidiger Norbert Wess beantragt, die weitere Haft unter elektronischer Überwachung außerhalb der Justizanstalt zu ermöglichen.
Der Richter gab dem Antrag statt. Als Benko anschließend gemeinsam mit Justizwachebeamten den Gerichtssaal verließ, wirkte er erleichtert. Sein Anwalt zeigte sich mit dem Ergebnis ebenfalls zufrieden.
Noch am Mittwoch dürfte Benko allerdings nicht in seine neue Unterkunft übersiedeln. Wess rechnet damit, dass der Wechsel im Laufe dieser Woche erfolgen kann.
Die Verteidigung hatte vor Gericht vor allem mit der bisherigen Dauer der Untersuchungshaft argumentiert.
"Wir haben dargelegt, dass diese lange Dauer der Untersuchungshaft in der Justizanstalt von mittlerweile fast 21 Monaten dahingehend zu berücksichtigen sein muss, wenn der Gesetzgeber eben auch für eine solche Untersuchungshaft eine alternative Form, nämlich den Vollzug im elektronisch überwachten Hausarrest, vorsieht", erklärte Wess gegenüber dem ORF Tirol.
Seiner Darstellung zufolge habe Benko die Entscheidung mit großer Erleichterung aufgenommen. Ein weiterer Punkt war die Vorbereitung auf die zahlreichen Ermittlungen und Verfahren gegen den ehemaligen Immobilienunternehmer. "Was uns am meisten in der Justizanstalt beeinträchtigt hat, ist, dass man sich auf die einzelnen Vorwürfe nicht ausreichend und nicht fundiert vorbereiten kann."
Laut seinem Verteidiger waren die Möglichkeiten zur Aufarbeitung der Vorwürfe während der Untersuchungshaft stark eingeschränkt. Benko habe zwar Abschriften aus den Ermittlungsakten erhalten können, nicht aber auf seinen eigenen Datenbestand zugreifen dürfen.
"Aber er kann seine eigenen historischen Unterlagen nicht aufarbeiten, nicht aufbereiten. Daher fehlt es ihm einfach in der Justizanstalt die Möglichkeit, für ihn zum Beispiel entlastendes Material den Behörden zur Verfügung zu stellen. Das ist etwas, was wir von Anfang an kritisiert haben."
Der elektronisch überwachte Hausarrest soll ihm nun bessere Möglichkeiten bieten, sich mit den Vorwürfen auseinanderzusetzen.
Ganz ohne Einschränkungen darf Benko seine neue Unterkunft allerdings nicht beziehen. Das Landesgericht Innsbruck hat ihm im Zuge der Entscheidung untersagt, mit bestimmten Personen aus dem Umfeld der Signa-Gruppe und der Ingbe-Privatstiftung Kontakt aufzunehmen. Auch völlig Tabu ist Alkohol: Laut Wess akzeptierte sein Mandant diese Auflagen sofort.
Das Gericht stellte außerdem klar, dass der Haftgrund der Tatbegehungsgefahr weiterhin besteht. Die Untersuchungshaft wird deshalb nicht aufgehoben, sondern lediglich in einer anderen Form vollzogen.
Für seinen Hausarrest hat Benko bereits eine Wohnung in Innsbruck organisiert. Die Unterkunft ist rund 60 Quadratmeter groß.
Dort soll er künftig mit einer elektronischen Fußfessel leben. Nach Angaben seines Anwalts sind unter den geltenden Bedingungen auch bestimmte Aktivitäten außerhalb der Wohnung möglich.
"Er hat die Möglichkeit, die Wohnung zu verlassen und Sport zu betreiben, laufen zu gehen oder Ähnliches mehr. Zudem hat er die Möglichkeit, seine engsten Familienangehörigen, sprich vor allem auch seine Kinder, seine Eltern, seine Frau, regelmäßig zu sehen und hier eben auch diese familiäre Beziehung wieder aufleben zu lassen", erklärt Wess gegenüber dem ORF.
Damit könnte der frühere Signa-Chef nach fast 21 Monaten hinter Gittern auch wieder mehr Zeit mit seiner Familie verbringen.
Die Entscheidung des Innsbrucker Gerichts ist allerdings umstritten. Die WKStA soll bereits im Vorfeld eine sechsseitige Stellungnahme gegen die Bewilligung des elektronisch überwachten Hausarrests eingebracht haben.
Nach dem Beschluss legte die Staatsanwaltschaft auch ein Rechtsmittel gegen die Entscheidung ein. Die Haftprüfung fand diesmal erstmals in Innsbruck statt. Zuvor waren die entsprechenden Verhandlungen in der Causa Benko stets in Wien abgehalten worden.
Erst Ende September hatte das Landesgericht Innsbruck den 49-Jährigen wegen betrügerischer Krida rechtskräftig zu 30 Monaten unbedingter Haft verurteilt.
Da Benko aufgrund seiner langen Untersuchungshaft bereits zwei Drittel dieser Strafe verbüßt hatte und das Gericht keine entgegenstehenden Gründe feststellte, wurde er aus der Strafhaft bedingt entlassen. Die Untersuchungshaft wegen weiterer Vorwürfe blieb davon jedoch unberührt.
Viel Zeit bis zum nächsten Gerichtstermin bleibt Benko nicht. Bereits am 4. und 5. November muss sich der ehemalige Signa-Gründer erneut vor dem Landesgericht Innsbruck verantworten. Diesmal geht es um Vorwürfe des schweren Betrugs und der betrügerischen Krida.
Bis dahin soll Benko seine Verteidigung in der angemieteten Wohnung vorbereiten können. Ob die Entscheidung über seine Fußfessel Bestand hat, bleibt angesichts des Rechtsmittels der WKStA abzuwarten.