Nach dem Amoklauf im Grazer BORG Dreierschützengasse am 10. Juni 2025, bei dem mehrere Menschen getötet wurden, haben nun die Eltern eines getöteten Kindes Amtshaftungsklage gegen die Republik Österreich eingebracht. Sie werfen den Behörden schweres Versagen vor.
Der Täter Arthur A. erhielt demnach im April 2025 eine Waffenbesitzkarte, obwohl er laut Bundesheer psychische Auffälligkeiten zeigte und als wehrdienstuntauglich galt. Mit einer legal erworbenen Pistole vom Typ "Glock" und einer Schrotflinte erschoss er im Schulgebäude Schüler und Lehrkräfte – anschließend richtete er sich selbst.
Laut der Klage, die von der Grazer Anwältin Karin Prutsch-Lang eingebracht wurde, hätte die Tat verhindert werden können, wenn das Bundesheer das psychologische Gutachten über A.'s Untauglichkeit an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde weitergeleitet hätte. Aus "datenschutzrechtlichen Gründen" sei das unterblieben – ein "rechtswidriges und schuldhaftes Unterlassen", wie die Anwälte argumentieren.
Wäre das Gutachten bekannt gewesen, wäre A. keine Waffenbesitzkarte ausgestellt worden, heißt es weiter.
Auch die Bezirksverwaltungsbehörde habe rechtswidrig gehandelt, indem sie sich auf einen Multiple-Choice-Test als "psychologisches Gutachten" stützte. Dieser sei "offensichtlich ungeeignet und fehlerhaft" gewesen. Statt nachzuforschen oder beim Bundesheer Informationen einzuholen, habe die Behörde den Test ungeprüft übernommen – eine Verletzung der Sorgfaltspflicht, so die Klage.
Die Eltern sehen darin ein schuldhaftes Verhalten staatlicher Organe und fordern Schadenersatz nach dem Amtshaftungsgesetz.