Hunderttausende Menschen bekommen nach einer AMS-Rechenpanne Geld zurück. Finanzminister Markus Marterbauer (SPÖ) sieht die Nachzahlung von 135 Millionen Euro trotz der angespannten Budgetlage gelassen.
Bei einer Pressekonferenz äußerte sich Marterbauer zu den finanziellen Folgen für den Staat. Die Nachricht sei zwar "unerfreulich", erklärte der Minister. Allerdings sorge ihn "das jetzt nicht dramatisch, obwohl 135 Millionen sehr viel Geld" seien.
Der Grund: Laut Marterbauer verlaufe die Sanierung des Staatshaushalts derzeit wie vorgesehen. "Wir liegen mit der Budgetkonsolidierung so im Plan, dass diese 135 Millionen nichts ganz Großes daran ändern werden", betonte der Finanzminister.
Noch nicht endgültig geklärt ist, welchem Budgetjahr die zusätzlichen Ausgaben zugerechnet werden müssen. Derzeit werde rechtlich untersucht, ob die Nachzahlungen das Budget 2026 belasten oder jenen Jahren zugeordnet werden, in denen das AMS zu wenig Geld ausbezahlt hatte.
Auslöser ist eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH). Eine Frau aus Linz hatte die Berechnung ihres Arbeitslosengeldes angefochten. Das AMS hatte bei der Ermittlung ihres Anspruchs drei Prozent Arbeitslosenversicherungsbeitrag von ihrem früheren Gehalt abgezogen. Die Frau musste diesen Beitrag aufgrund ihres niedrigen Einkommens allerdings gar nicht bezahlen.
Der Fall machte eine Berechnungspraxis sichtbar, durch die rund 250.000 Menschen in Österreich über Jahre hinweg zu wenig Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe erhalten hatten. Nun sollen die Betroffenen noch im Jahr 2026 ihre Nachzahlungen bekommen. Im Durchschnitt geht es um etwa 400 Euro pro Person. In einzelnen Fällen können die Rückzahlungen sogar rund 2.500 Euro erreichen.
AMS-Vorständin Petra Draxl hatte bereits am Montag im Ö1-"Mittagsjournal" klargestellt, dass die Kosten vom Bund getragen werden. "Wir stemmen die Arbeitslosenversicherung nicht selbst", erklärte Draxl.
Die Finanzierung der Leistungen erfolgt über die Arbeitslosenversicherung und gegebenenfalls über zusätzliche Mittel des Bundes. "Es gibt die Einnahmen aus der Arbeitslosenversicherung und wenn die Ausgaben den Betrag an Einnahmen übersteigen, dann ist der Betrag, in dem Fall vom Finanzministerium, also vom Staat, zu decken", erläuterte die AMS-Vorständin.
Das AMS ist somit für die Berechnung und Auszahlung der Rückerstattungen zuständig, während die Finanzierung durch den Staat sichergestellt wird.