Rund 250.000 Menschen in Österreich haben jahrelang zu wenig Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe erhalten. Jetzt steht fest, wer für die Nachzahlungen in Höhe von insgesamt 135 Millionen Euro aufkommen muss.
Die folgenschwere Rechenpanne beim Arbeitsmarktservice (AMS) hat finanzielle Konsequenzen. Hunderttausende Betroffene sollen noch heuer Geld zurückbekommen. Im Durchschnitt geht es um rund 400 Euro pro Person, in Einzelfällen können es sogar etwa 2.500 Euro sein.
Doch wer übernimmt die Kosten für die insgesamt rund 135 Millionen Euro? AMS-Vorständin Petra Draxl stellte im Ö1-"Mittagsjournal" klar, dass die Nachzahlungen nicht vom Arbeitsmarktservice selbst finanziert werden.
"Wir stemmen die Arbeitslosenversicherung nicht selbst", erklärte Draxl. Die Finanzierung des Arbeitslosengeldes läuft über den Bund. Reichen die Einnahmen aus der Arbeitslosenversicherung nicht aus, muss der Staat die Differenz übernehmen.
"Es gibt die Einnahmen aus der Arbeitslosenversicherung und wenn die Ausgaben den Betrag an Einnahmen übersteigen, dann ist der Betrag, in dem Fall vom Finanzministerium, also vom Staat, zu decken", erklärte die AMS-Vorständin.
Auch das Finanzministerium sei bereits über die anstehenden Kosten informiert. "Das Finanzministerium ist involviert, die wissen, dass der Betrag auf uns zukommt."
Aus dem Finanzministerium kommt eine entsprechende Bestätigung. Der Bund werde die Kosten der Rückzahlungen tragen. "Die Finanzierung der AMS-Nachzahlungen wird durch den Bund gewährleistet", erklärte eine Sprecherin gegenüber dem "ORF".
Das AMS übernimmt demnach lediglich die organisatorische Abwicklung und Auszahlung an die betroffenen Personen.
Ein zusätzliches Sonderbudget ist laut Sozialministerium dafür nicht vorgesehen. Stattdessen werden die Mittel aus dem sogenannten "variablen Budget" bereitgestellt. Dieses ermöglicht es dem Bund, die Finanzierung automatisch an die monatliche Entwicklung des Arbeitsmarktes anzupassen, wie ein Sprecher gegenüber der APA erläuterte.
Ausgelöst wurde die umfangreiche Nachzahlung durch einen Fall aus Oberösterreich. Eine Frau aus Linz konnte nachweisen, dass bei der Berechnung ihres Arbeitslosengeldes ein systematischer Fehler vorlag.
Das AMS hatte bei der Ermittlung der Leistungen grundsätzlich einen Arbeitslosenversicherungsbeitrag von drei Prozent berücksichtigt. Dabei wurde dieser Betrag auch bei Personen mit niedrigem Einkommen abgezogen, obwohl sie den Beitrag gar nicht oder nur teilweise hätten entrichten müssen.
Die Folge: Zahlreiche Menschen bekamen über längere Zeit weniger Geld, als ihnen tatsächlich zustand.
Wie hoch die Rückzahlung ausfällt, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Laut einem Bericht der "Kronen Zeitung" wurden durchschnittlich rund 1,10 Euro pro Tag zu wenig ausbezahlt. Über Monate oder Jahre summieren sich solche Beträge.
Im Schnitt können Betroffene mit etwa 400 Euro rechnen. Wer beispielsweise drei Jahre lang durchgehend Leistungen erhalten hat und dabei täglich um mehr als zwei Euro zu wenig bekam, könnte rund 2.500 Euro zurückerhalten.
Das AMS überprüft die entsprechenden Fälle automatisch. Wer Anspruch auf eine Nachzahlung hat, soll das Geld noch im laufenden Jahr erhalten.