Teurer Rechenfehler beim Arbeitsmarktservice! Weil Arbeitslosengeld über viele Jahre hinweg falsch berechnet wurde, müssen nun rund 135 Millionen Euro an Betroffene nachgezahlt werden. Nach aktuellen Angaben geht es um etwa 100.000 Menschen, die zu wenig Geld erhalten haben.
Jetzt steht auch fest, wie die Rechnung bezahlt werden soll: Das AMS muss die Nachzahlungen aus seinem regulären Budget finanzieren. Ein zusätzliches Sonderbudget vom Sozialministerium ist nicht vorgesehen.
Wie aus dem Umfeld von Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ) bestätigt wurde, soll das AMS für die Rückzahlungen auf sein variables Budget zurückgreifen.
Die Summe ist beachtlich: Allein im vergangenen Jahr zahlte das AMS mehrere Milliarden Euro an Arbeitslosengeld und Notstandshilfe aus. Nun kommen die 135 Millionen Euro an Nachzahlungen hinzu. Das Geld steht jenen Menschen zu, deren Leistungen aufgrund einer falschen Berechnung zu niedrig ausgefallen sind.
Ins Rollen gebracht wurde der Fall durch eine Geringverdienerin, die ihren AMS-Bescheid nicht akzeptieren wollte. Bei der Berechnung ihres Arbeitslosengeldes war ihr früheres Einkommen so behandelt worden, als hätte sie drei Prozent Arbeitslosenversicherungsbeitrag bezahlt.
Tatsächlich musste sie diesen Beitrag wegen ihres geringen Einkommens aber gar nicht leisten. Die Frau wehrte sich gegen die Berechnung und bekam schließlich vor dem Verwaltungsgerichtshof (VwGH) recht.
Das Urteil hat weitreichende Folgen: Der Fehler betrifft nicht nur diesen einen Fall, sondern zahlreiche frühere Bezieher von Arbeitslosengeld und Notstandshilfe.
Der Ursprung des Problems reicht bis ins Jahr 2008 zurück. Damals wurden die Arbeitslosenversicherungsbeiträge für Geringverdiener neu geregelt. In den Erläuterungen zum Gesetz stand, dass sich dadurch an der Berechnung des Arbeitslosengeldes nichts ändern sollte.
Genau so ging das AMS anschließend vor. Allerdings stand diese Vorgabe nicht ausdrücklich im eigentlichen Gesetzestext. Für den Verwaltungsgerichtshof war das entscheidend: Die Behörde durfte sich bei ihrer Berechnung nicht allein auf die Erläuterungen stützen.
Für einzelne Betroffene geht es um vergleichsweise kleine Beträge, die sich über längere Zeit aber summieren können. Die Frau, die den Fall vor Gericht brachte, erhält beispielsweise zwischen 20 und 30 Euro für jeden betroffenen Monat nachbezahlt.
Bei einem früheren Bruttogehalt von 2.000 Euro nennt das AMS eine Nachzahlung von 95 Cent pro Tag. Für einen Monat mit 30 Tagen wären das 28,50 Euro. Wie viel Geld jemand tatsächlich bekommt, hängt von der ursprünglichen Berechnung und der Dauer des Leistungsbezugs ab.
Die gute Nachricht: Wer Anspruch auf eine Nachzahlung hat, muss sich nicht selbst beim AMS melden. Das Arbeitsmarktservice will die betroffenen Fälle automatisch überprüfen und das Geld anschließend überweisen.
Dabei gilt allerdings eine wichtige Einschränkung: Nachzahlungen sind nur für die vergangenen drei Jahre vorgesehen. Für weiter zurückliegende Zeiträume besteht aufgrund der gesetzlichen Frist kein entsprechender Anspruch.
Laut AMS sollen die Berechnungen bis zum Jahresende abgeschlossen sein. Die automatischen Auszahlungen sind bis Jänner 2027 geplant.
AMS-Chef Johannes Kopf sieht hinter der jahrelangen Berechnung keinen vorsätzlichen Fehler. "Ich glaube nicht, dass jemand vorsätzlich etwas falsch gemacht hat", erklärte er im Ö1-"Mittagsjournal".
Er verwies darauf, dass zunächst auch eine Gerichtsinstanz die bisherige Vorgangsweise des AMS bestätigt hatte. Erst der Verwaltungsgerichtshof stellte klar, dass die Berechnung gesetzlich anders geregelt sein müsste.
Für die Zukunft dürfte das Urteil weniger Auswirkungen haben: Bereits im Juli beschloss der Nationalrat, die bisherige Beitragsbefreiung für Geringverdiener mit einer sechsjährigen Übergangsfrist schrittweise abzuschaffen.
Für rund 100.000 Betroffene bedeutet das Urteil nun jedenfalls zusätzliches Geld – ganz ohne eigenen Antrag. Die Rechnung über 135 Millionen Euro muss das AMS allerdings aus seinen bestehenden Mitteln begleichen.