Nach dem folgenschweren Rechenfehler beim Arbeitsmarktservice (AMS) gibt es jetzt neue Details zu den geplanten Rückzahlungen. Rund 250.000 Menschen in Österreich sollen zu wenig Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe erhalten haben. Nun steht fest, mit welchen Beträgen die Betroffenen rechnen können.
Im Durchschnitt geht es um rund 400 Euro pro Person. In einzelnen Fällen können sogar bis zu 2.500 Euro zusammenkommen. Die ersten Nachzahlungen sollen nach Möglichkeit noch heuer erfolgen.
Wie die "Kronen Zeitung" berichtet, wurden den Betroffenen durch die fehlerhafte Berechnung im Durchschnitt rund 1,10 Euro täglich zu wenig ausbezahlt. Was zunächst nach einem kleinen Betrag klingt, summiert sich über mehrere Monate oder Jahre zu erheblichen Summen.
Besonders viel Geld könnten jene Menschen zurückbekommen, die über längere Zeit Leistungen vom AMS bezogen haben. Wer beispielsweise mehr als zwei Euro pro Tag zu wenig erhalten hat und drei Jahre durchgehend im Leistungsbezug stand, kann auf eine Nachzahlung von rund 2.500 Euro kommen.
Dieser Betrag ist allerdings kein Pauschalanspruch. Wie viel tatsächlich zurückgezahlt wird, hängt vom jeweiligen Fall ab.
Ausgelöst wurde die Affäre durch eine Frau aus Linz, die ihre Berechnung des Arbeitslosengeldes genauer unter die Lupe nahm. Sie bemerkte, dass das AMS bei der Berechnung ihres früheren Nettoeinkommens pauschal einen Arbeitslosenversicherungsbeitrag von drei Prozent abgezogen hatte.
Das Problem: Menschen mit besonders niedrigen Einkommen müssen diesen Beitrag gar nicht oder nur teilweise bezahlen. Trotzdem berücksichtigte das AMS bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes den vollen Abzug. Dadurch fiel das rechnerische Nettoeinkommen niedriger aus – und damit auch die spätere Unterstützung.
Die Frau zog vor Gericht. Am 3. Juli 2026 stellte der Verwaltungsgerichtshof klar, dass die sozial gestaffelten Versicherungsbeiträge bei der Berechnung berücksichtigt werden müssen.
Die Folgen dieses Urteils sind enorm. Nach bisherigen Schätzungen muss das AMS insgesamt rund 135 Millionen Euro nachzahlen. Etwa 250.000 Menschen könnten von der Neuberechnung profitieren. Arbeitsministerin Korinna Schumann (SPÖ) stellt klar: "Den Menschen steht diese Nachzahlung zu."
Die Rückerstattung betrifft sowohl Arbeitslosengeld als auch Notstandshilfe. Das AMS muss die betroffenen Fälle rückwirkend überprüfen und die jeweiligen Ansprüche neu berechnen.
Die gute Nachricht für ehemalige und aktuelle AMS-Bezieher: Sie müssen zunächst selbst nichts unternehmen. Das AMS prüft die Fälle automatisch. Sobald eine Überprüfung abgeschlossen ist, sollen die Betroffenen verständigt und die zustehenden Beträge ausbezahlt werden. Aus dem Sozialministerium heißt es dazu: "Das AMS meldet sich, sobald der Fall geprüft ist. Das Geld soll nach Möglichkeit noch 2026 fließen."
Das AMS hatte bereits eine Abwicklung bis Jänner 2027 in Aussicht gestellt. Wann die einzelne Nachzahlung tatsächlich eintrifft, hängt vom Fortschritt der Überprüfung ab.
Eine wichtige Rolle spielt dabei die Verjährungsfrist. Nach den geplanten Regeln sollen Nachzahlungen für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren vor dem 22. September 2026 möglich sein. Dieses Datum ist entscheidend, weil die Gerichtsentscheidung damals beim AMS einlangte.
Damit Betroffenen durch eine längere Bearbeitungszeit keine Ansprüche verloren gehen, plant die Regierung eine gesetzliche Absicherung. Die Verjährungsfristen sollen ab dem 22. September ruhen, bis die jeweiligen Fälle geprüft und die Nachzahlungen abgewickelt sind.
Einen einheitlichen Auszahlungstermin für alle Betroffenen gibt es derzeit nicht. Das AMS arbeitet an der automatischen Neuberechnung. Nach Angaben des Sozialministeriums sollen die ersten Rückzahlungen möglichst noch 2026 erfolgen. Für zahlreiche weitere Betroffene könnte es bis Jänner 2027 dauern.
Wichtig: Niemand muss wegen der Rechenpanne vorsorglich einen neuen Antrag stellen. Wer Anspruch auf Geld hat, soll nach der Überprüfung automatisch vom AMS verständigt werden. Wie hoch die Rückzahlung im Einzelfall ausfällt, lässt sich erst nach der Neuberechnung feststellen.