Der Bürgermeister der kleinen Waldviertler Gemeinde Pölla (Bezirk Zwettl), Günther Kröpfl (ÖVP), ist am 4. Juni 2025 in Krems zu einem Jahr bedingter Haft verurteilt worden – derzeit nicht rechtskräftig. Kröpfl hat Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde eingelegt.
Der Vorwurf, der vom 59-jährigen Angeklagten vehement bestritten wurde, lautet: Amtsmissbrauch im Zusammenhang mit einem Bauverfahren.
Seitens der ÖVP heißt es in einer aktuellen Aussendung, dass der Schuldspruch alleine auf einem Formfehler basiere. Persönliche Bereicherung habe es nicht gegeben.
Der Prozess am 4. Juni 2025 dauerte rund drei Stunden. Allein die Einvernahme von Kröpfl habe sich fast zwei Stunden gezogen, kritisiert die ÖVP: "Während die Schöffen mit Wasser versorgt waren, wurde dem Wunsch Bürgermeister Kröpfls nach einem Glas Wasser nicht stattgegeben. Eine Vorgehensweise, die aufmerksame Beobachter verwundert zurücklässt."
Im Zentrum der anschließenden Verhandlung stand ein umstrittenes Bauverfahren, das laut Anklage falsch abgewickelt wurde. Die Frage war, ob Kröpfl dabei seine Befugnisse überschritten hatte. Die Antwort des Gerichts lautete: Ja.
Die Richterin betonte in ihrer Urteilsbegründung die "Signalwirkung" für andere Bürgermeister. Der Schuldspruch solle auch eine Warnung sein. Ein Satz mit politischem Nachhall: Immer wieder stehen Gemeindechefs wegen Formfehlern vor Gericht. 2024 wurde der Bürgermeister von Bludenz wegen Amtsmissbrauchs verurteilt – laut ÖVP, ebenfalls ohne persönlichen Vorteil.
Seit 2015 ist Günther Kröpfl Bürgermeister von Pölla. Nach eigenen Angaben sei er in dieser Zeit mit zahlreichen Anzeigen konfrontiert gewesen – großteils von der FPÖ. Er sieht darin eine politische Strategie. In seiner nun vorliegenden Stellungnahme spart er nicht an Kritik:
"Leider erleben wir seit einiger Zeit, dass juristische Spitzfindigkeiten von politischer Seite gezielt als Einfallstor für eine wahre Anzeigenflut genutzt werden. In den vergangenen fünf Jahren war ich mit über 40 Anzeigen konfrontiert", sagt Kröpfl.
Die ständigen Anzeigen und Diskreditierungen seitens der FPÖ würden die tägliche Gemeindearbeit massiv behindern. Bedienstete würden in ihrer Arbeit verunsichert werden, sämtliche Schriftstücke würden auf Rechtskonformität geprüft werden müssen, bevor sie ausgefertigt oder weitergegeben werden können.
Dann ergänzt Kröpfl: "Nach dem Urteil habe ich innerhalb meiner Fraktion die Vertrauensfrage gestellt. Geschlossen haben mir alle das volle Vertrauen ausgesprochen. Das nicht rechtskräftige Urteil schweißt unser Team im Gemeinderat sogar noch enger zusammen. Der Rückhalt meiner Fraktion, meiner Familie, der Gemeindefamilie und vieler Bürgerinnen und Bürger gibt mir Kraft in dieser fordernden Zeit."
Kröpfl gibt sich kämpferisch: "Für mich ist klar: Ich werde nicht zurücktreten! Ich bin und bleibe mit voller Überzeugung Bürgermeister von Pölla. Wir werden die Arbeit für unsere Gemeinde unbeirrt fortsetzen – auch wenn durch die Vorgehensweise der FPÖ und die damit verbundenen zusätzlichen juristischen Prüfungen unnötige Mehrkosten für die Gemeinde entstehen."
Gemeinsam, vor allem auf Verwaltungsebene, werde man weiterhin genau und verantwortungsvoll arbeiten, um Pölla weiterhin positiv zu gestalten, ergänzt der Bürgermeister. Doch der Fall macht deutlich: Auch kleine Fehler können strafrechtliche Folgen haben.
Darauf wies auch die Richterin hin und stellte klar, dass "Derartiges nicht geduldet wird." Die bedingte Haftstrafe sei "so ausgemessen, dass kein Amtsverlust damit verbunden ist".