Traum von türkischer Riviera

"Plötzlich Schimmel im Paradies" – AK half Familie

Familie D. buchte eine Pauschalreise direkt ans Meer. Doch, nach kurzer Zeit wurde daraus ein Horror-Trip – Schimmel machte das Entspannen unmöglich.
Niederösterreich Heute
15.07.2025, 05:30
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Immer wieder kommt es zu Problemen mit dem Urlaub. Das hat jetzt die Arbeiterkammer NÖ in einer aktuellen Aussendung thematisiert. Wer hastig einen Urlaub bucht, ohne sich zuvor ausreichend zu informieren, kann böse schon einmal Überraschungen erleben. Im Fall von Andrea D. (Name geändert), half es auch nichts auf gute Bewertungen zu vertrauen.

Modriger Geruch im Zimmer am Meer

Was als Traumurlaub an der türkischen Riviera geplant war, wurde für Andrea D. und ihre Familie zum Horror-Trip. Die Wienerin hatte im vergangenen Sommer tief in die Tasche gegriffen, um sich mit ihren Liebsten ein besonders schönes Hotel direkt am Meer zu gönnen.

Nach einer längeren Recherche und unzähligen gelesenen Bewertungen fiel die Entscheidung auf ein "wunderschönes Hotel direkt an der Küste". Doch, bereits kurz nach der Ankunft im vermeintlichen Urlaubsparadies machte sich ein unangenehmer, modriger Geruch im Zimmer breit.

Nichts hat geholfen

Zunächst versuchte Familie D. das Problem durch Lüften zu lösen. Die Fenster wurden weit geöffnet, in der Hoffnung, dass frische Luft den schlechten Geruch beseitigen könnte. Sobald aber die Fenster geschlossen waren und die Klimaanlage ausgeschaltet wurde, war sofort wieder schlechte Luft in ihrer Unterkunft.

Als sich schließlich sogar an einer Stelle die Tapete löste und dahinter schwarze Schimmelflecken sichtbar wurden, war klar: Das Problem ist gravierender als gedacht. Andrea D. dokumentierte alles mit Fotos und wandte sich sofort an den Reiseveranstalter. Der organisierte einen Zimmerwechsel – doch auch im neuen Raum roch es muffig. Ein weiteres Mal wechselte die Familie das Zimmer. Die Urlaubsstimmung war dahin.

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Schwierige Reklamation

Nach der Reise reklamierte Andrea D. beim Reiseveranstalter – ohne Erfolg. Erst der Gang zur Arbeiterkammer half weiter. Die Konsumentenberatung der AK nahm Kontakt mit dem Reiseveranstalter auf und konnte eine Rückzahlung von über 1.000 Euro erwirken. Andrea D. zeigte sich erleichtert: "Damit gönnen wir uns ein paar Tage Auszeit – dieses Mal aber hoffentlich schimmelfrei."

AK hilft mit Tipps und Flughafenaktion

Noch bis 10. August 2025 kann man sich direkt am Flughafen Wien-Schwechat von AK-Reiseexperten persönlich beraten lassen – immer an Freitagen von 14.00 bis 19.00 Uhr und am Wochenende von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr. "Wer die typischen Reise-Irrtümer kennt, urlaubt entspannter", heißt es seitens der Arbeiterkammer.

Ein sehr häufiger Irrtum sei zu denken, dass man Pauschalreisen kostenlos stornieren kann. Reisebuchungen kann man nicht wie normale Onlinekäufe einfach widerrufen – der Vertrag ist ab dem Klick verbindlich. Eine kostenlose Stornierung ist nur bei außergewöhnlichen Ereignissen wie Naturkatastrophen möglich. In der Regel fallen Gebühren an, deshalb schließt man besser eine Reiseversicherung ab.

Aber Vorsicht: Auch Reiseversicherungen zahlen nicht immer. Nur bei bestimmten Fällen wie Krankheit oder Unfall im engen Familienkreis greifen sie – Vorerkrankungen oder selbst verschuldete Vorfälle sind meist ausgeschlossen. Auch Reklamationen gestalten sich oft schwierig, wie der Fall von Familie D. zeigt.

Häufige Irrtümer auch beim Fliegen

Und auch beim Fliegen gibt es häufige Irrtümer: Viele würden denken, dass ein reservierter Sitzplatz im Flieger immer garantiert sei – das stimmt aber nicht, heißt es von der AK: "Kommt es zu einem Flugzeugwechsel, kann der Lieblingsplatz weg sein. Daher sollte man immer früh einchecken."

Reisetipps kompakt

Der kostenlose AK-Reisefolder, mit nützlichen Tipps, liegt direkt am Flughafen auf. Die Konsumentenberatung der AK NÖ ist aber auch telefonisch, unter der Nummer 05 7171–23 000 oder per Mail an [email protected], erreichbar. Alle Informationen zur Aktion und hilfreiche Reisetipps gibt es außerdem online unter aknoe.at/reisen.

Auch bei Flugverspätungen ist Vorsicht geboten – eine Entschädigung gibt es nicht automatisch. Anspruch hat man nur, wenn man mehr als drei Stunden zu spät am Ziel ankommt und die Airline selbst schuld ist. Bis zu 600 Euro sind dann möglich, aber nur auf schriftliche Forderung.

{title && {title} } red, {title && {title} } Akt. 15.07.2025, 11:00, 15.07.2025, 05:30
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