Die Frau (32) hatte einen Einbruch im Sommer 2025 in die Kanzlei ihres Ehemanns fingiert und aus einem Tresor 75.000 Euro entnommen. Anschließend beschuldigte sie zwei Mandanten zu Unrecht, für die Tat verantwortlich zu sein.
Der ehemalige Rechtsanwalt (67) musste sich ebenfalls vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, gemeinsam mit seiner Ehefrau gehandelt zu haben. Das Gericht sprach ihn jedoch im Zweifel frei. Der Freispruch ist nicht rechtskräftig.
Bereits zu Prozessbeginn Anfang Mai hatte die deutlich jüngere Noch-Ehefrau aus Tschetschenien eingeräumt, den Überfall fingiert zu haben. Wenige Wochen später änderte sie ihre Aussage jedoch komplett. Sie behauptete nun, sie habe mit dem Verschwinden des Geldes nichts zu tun. Im Juni 2025 habe sie vielmehr bemerkt, dass der Tresor leer gewesen sei. Aus Panik habe sie die Polizei verständigt und den Raub erfunden.
Der Senat schenkte dieser Darstellung keinen Glauben. "Das Beweisverfahren lässt keinen anderen Schluss zu, dass sie die Täterin war", hielt der Vorsitzende in der Urteilsbegründung fest. Die geänderte Verantwortung sei "völlig unglaubwürdig".
Der ehemalige Strafverteidiger wies den Vorwurf einer Mittäterschaft während des gesamten Verfahrens zurück. "Ich kann nur sagen, dass das nicht stimmt", beteuerte er. Seine Frau habe ihm vielmehr erzählt, sie beziehungsweise ihre Familie habe das Geld weggeschafft.
Bereits während des Prozesses sorgte das Verfahren für zahlreiche Wendungen. Nachdem die Angeklagte zunächst geständig gewesen war, belastete sie plötzlich ihren Ehemann schwer. "Er hat das Geld genommen, um seine massiven finanziellen Löcher zu stopfen", behauptete sie vor Gericht, verweigerte anschließend aber weitere Aussagen.
Gleichzeitig entwickelte sich der Prozess immer mehr zu einem öffentlichen Rosenkrieg. Die Frau erklärte vor Gericht: "Ich möchte die Scheidung." Auch ein im Gefängnis entdeckter Liebesbrief an einen anderen Mann spielte im Verfahren eine Rolle. Der Richter kündigte damals an, auch Familienmitglieder der Angeklagten als Zeugen einzuvernehmen.
Von mehreren weiteren Anklagepunkten wurde die Frau freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte ihr unter anderem vorgeworfen, einen bettlägerigen Bekannten bestohlen, ein Leasingauto veruntreut sowie sich unberechtigt als Anwältin ausgegeben und dafür Geld kassiert zu haben. Für diese Vorwürfe sah das Gericht jedoch keine ausreichenden Beweise.
Nach Rücksprache mit ihrem Verteidiger Marcus Januschke akzeptierte die Angeklagte das Urteil und die zweieinhalbjährige Freiheitsstrafe wegen Veruntreuung, Verleumdung und falscher Zeugenaussage. Auch der Staatsanwalt erklärte sich mit dem Strafausmaß einverstanden. Damit ist die Verurteilung der Frau rechtskräftig.