Aus Angst vor dem Häf’n und einem Leben ohne seine Frau soll ein ehemaliger Apotheken-Chef (67) aus Kottingbrunn (NÖ) versucht haben, seine gleichaltrige Ehefrau zu töten – und verlor alles.
Zuerst wollte sich das Paar mit einem Gift-Cocktail umbringen. Als der aber nicht wie erhofft wirkte, soll er mit einem Filetiermesser zweimal auf das noch benommene Opfer eingestochen haben. Nun droht ihm wegen versuchten Mordes lebenslange Haft, er sitzt in Untersuchungshaft. Seine Frau hingegen überlebte, befindet sich in Freiheit und hat sich mittlerweile von ihm getrennt.
Die Vorgeschichte liest sich ebenfalls wie ein schlechter Krimi: Der frühere Betreiber der Schlossapotheke soll über 18 Jahre rund zwei Millionen Euro veruntreut haben. Im Juni 2025 wurde er dafür wegen Untreue und betrügerischer Krida rechtskräftig zu drei Jahren unbedingt verurteilt, seine Frau fasste sieben Monate aus. Beide fühlten sich als Opfer von "Justizwillkür" und wollten keinesfalls ins Gefängnis.
Da der Haftantritt aber unmittelbar bevorstand, schmiedete der Apotheken-Chef einen teuflischen Plan: Am 1. Februar 2026 trank das Ehepaar den von ihm zubereiteten Medikament-Mix und setzte sich laut Anklage mit einem Teddybären im Arm zum Sterben nebeneinander auf die Couch. Als die Mittel nicht wie erhofft wirkten, soll der Mann am nächsten Morgen seiner benommenen Frau zweimal in den Bauch gestochen haben – aber auch er bekam einen Stich ab. Die Frau überlebte nur dank einer Not-OP
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Am Dienstag steht der 67-Jährige wegen versuchten Mordes und versuchter Mitwirkung an einer Selbsttötung in Wr. Neustadt (NÖ) vor Gericht. Sein Star-Verteidiger Nik Rast (Kanzlei Rast/Musliu) bestreitet beide Vorwürfe. Das Gift sei viel zu schwach für ein tatsächlich tödliches Ende gewesen, dennoch habe es bei beiden schwere Erinnerungslücken verursacht.
"Niemand sah die Stiche und auch die Gerichtsmedizin kann nicht klären, wer im beinahe Shakespeare-würdigen Ehedrama die Klinge führte", so Rast zu "Heute", Geständnis gibt es ohnehin keines. Fix ist nur: Am Messer, das in seinem Hemdsärmel steckte, befanden sich DNA-Spuren beider Eheleute. Und: die Unschuldsvermutung gilt.