Im Streit um die umstrittene Tempo-80-Beschränkung auf der Südautobahn (A2) bei Wiener Neudorf (Bezirk Mödling) ist weiterhin Geduld gefragt. Wie der ORF Niederösterreich diese Woche berichtete, dürfte eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) frühestens 2027 fallen. Bis dahin bleibt das Tempolimit aufrecht.
Wie "Heute" bereits berichtete, hatte ein Autofahrer gegen eine Geldstrafe von 35 Euro Beschwerde eingelegt. Der Lenker war im Dezember 2025 bei Vösendorf mit 90 statt der erlaubten 80 km/h unterwegs gewesen. Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hegt jedoch Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Tempoverordnung und beantragte am 19. Oktober deren vollständige Aufhebung beim VfGH.
Der Grund: Die Tempo-80-Zone wurde über jenen Abschnitt hinaus verlängert, der laut Lärmgutachten für die Beschränkung notwendig gewesen wäre. Diese Ausweitung sei rechtlich nicht ausreichend begründet worden.
Laut VfGH-Sprecherin Cornelia Mayrbäurl werden zunächst üblicherweise Stellungnahmen der beteiligten Parteien eingeholt. Dafür gilt eine Frist von acht Wochen. Erst danach wird ein Entscheidungsvorschlag ausgearbeitet. Mit einem Urteil sei daher voraussichtlich nicht vor 2027 zu rechnen.
Wiener Neudorfs Bürgermeister Herbert Janschka (ÖVP) warnt unterdessen vor einer Aufhebung. In seinem Blog spricht er von einer "gesundheitlichen Katastrophe". Rund 20.000 Einwohner sowie mehr als 10.000 Pendler wären laut Janschka von einer höheren Lärm- und Schadstoffbelastung betroffen.
Niederösterreichs Verkehrslandesrat Udo Landbauer (FPÖ) begrüßt hingegen die gerichtliche Überprüfung. Er hofft, dass der VfGH "aufs Tempo drückt und wieder für freie Fahrt für freie Bürger sorgt".
Ob das Tempolimit tatsächlich fällt, ist weiterhin völlig offen. Bis zu einer möglichen Aufhebung müssen sich Autofahrer jedenfalls an die erlaubten 80 km/h halten.