In Pandemiezeiten war es um das Reisen plötzlich geschehen. Geschlossene Grenzen, Ausgangsbeschränkungen, an internationalen Flugverkehr war nicht zu denken. 2020 mussten die Austrian Airlines von der Republik mit 600 Millionen Euro gerettet werden. 300 davon wurden als Kredit wieder zurückgezahlt, 150 schoss der Mutterkonzern Lufthansa zu, 150 Millionen aber flossen direkt und ohne Gegenleistung auf die AUA-Konten.
Seither strauchelt die Airline aber immer noch. Vom Flughafen Linz wird sich mit Oktober komplett zurückgezogen. Aufgrund eines anstehenden Konzernumbaus könnten zahlreiche Jobs wackeln, warnt die Gewerkschaft. Und dann sind da auch noch infrastrukturelle Probleme – für die die Airline aber nichts kann.
So kam es bereits im August 2016 zu Fehlern bei der staatlichen Austro Control, aus denen ein Rückstau bei der Abfertigung und Annahme von Flügen resultierte. Passagiere mussten infolge ungebucht, verpflegt, untergebracht, Tickets rückerstattet werden. 60 Flüge wurden letztlich annulliert. Diesen Schaden wollte sich die AUA von der Republik zurückholen.
Der Staat lehnte das aber ab, weil sich aus den Bestimmungen kein vermögensrechtlicher Anspruch der Airlines ableiten lasse. Die AUA sah das naturgemäß anders – vom OGH ging der Fall zum EuGH. Generalanwältin Juliane Kokott schloss sich jedoch der Auslegung der heimischen Gerichte an, berichtet der "Standard".
Die EU-Regelungen für Flugsicherungsdienste rechtfertigen demnach keine staatliche Haftung für Vermögensverluste, die wegen Problemen entstehen. Damit eine Klage Erfolg haben kann, müsste sie auf nationale Bestimmungen gestützt sein. Deren Beurteilung obliegt aber wiederum den heimischen Gerichten.