Tirol
Behörden verbieten Corona-Demo am Samstag
Weil eine Kundgebung gegen Regierungsmaßnahmen in Innsbruck aus epidemiologischen Gründen nicht verantwortbar sei, wurde sie behördlich untersagt.
Für Samstag kündigten Regierungsgegner eine Anti-Maßnahmen-Demo am Innsbrucker Landhausplatz an. Die Polizei schob diesem Vorhaben nun einen Riegel vor. Der an und für sich fristgerecht angezeigte Demonstrationsmarsch zum Thema "Friede, Freiheit, Souveränität – Regierungsmaßnahmen" hätte am Samstag um 15.00 Uhr seinen Anfang nehmen sollen.
Die für zuständige Abteilung der Landespolizeidirektion Tirols untersagte die Demonstration. Als Grund wird die zu erwartenden Teilnehmergröße genannt. Auf Grund der massiven Mobilisierung, vor allem über Social-Media-Kanäle wie Facebook, Whatsapp und Co., wäre mit mehr als 1.000 Teilnehmern aus mehreren Bundesländern gerechnet worden. Eine amtsärztliche Stellungnahme des Innsbrucker Stadtmagistrats sagt aus, dass die Abhaltung von mobilen Großveranstaltungen aus epidemiologischer Sicht nicht zu verantworten seien.
Zuwiderhandlung wäre teuer
Die Polizei folgte dieser Ansicht und verbot die Kundgebung zum Schutz der Gesundheit. Dem Anmelder steht es allerdings noch offen, ein Rechtsmittel gegen diese Entscheidung einzubringen. In diesem Falle müsste das Landesverwaltungsgericht über die Rechtmäßigkeit des Demoverbots entscheiden. Würden sich in einem solchen Fall Demo-Teilnehmer nicht an das Verbot halten, wird es teuer.
Denn die Teilnahme an einer nicht genehmigten Demonstration wird von der LPD Tirol mit bis zu 720 Euro bestraft. In einem solchen Fall läge ein Verstoß gegen die Bestimmungen des Versammlungsgesetzes vor. Außerdem würden sich Betroffene nach der 4. Covid-Schutzmaßnahmenverordnung strafbar machen, da das Zusammentreffen von mehr als vier Personen aus zwei unterschiedlichen haushalten verboten ist. Die mögliche Höchststrafe: 1.450 Euro. Eltern, die mit Kindern an einer solchen illegalen Demonstration teilnehmen, müssen wegen der Gefährdung des Kindeswohls mit einem Bericht bei der Jugendwohlfahrtsbehörde rechnen.
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