Für Österreichs Familien bringt das Doppelbudget für 2027 und 2028 gleich mehrere Änderungen. Neben dem weiteren Einfrieren wichtiger Leistungen wird auch der Familienbonus Plus neu geregelt. Gleichzeitig sollen die Einnahmen des Familienlastenausgleichsfonds deutlich sinken.
Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld werden auch 2028 nicht an die Inflation angepasst. Damit bleiben die Beträge bereits das dritte Jahr in Folge unverändert. Steigen gleichzeitig die Lebenshaltungskosten, verlieren die Leistungen entsprechend an Kaufkraft. Darüber berichtet die Plattform "finanz.at".
Das wirkt sich auch längerfristig aus: Die unveränderten Beträge bilden eine niedrigere Grundlage für eine mögliche Valorisierung ab 2029.
Auch beim Familienbonus Plus kommt eine Änderung. Für Kinder bis zum vollendeten vierten Lebensjahr kann weiterhin ein Elternteil bis zu 2.000 Euro pro Jahr geltend machen.
Ab dem vierten Geburtstag wird hingegen ein Teil des Bonus für den zweiten Elternteil reserviert. Sind beide anspruchsberechtigt, kann damit ein Elternteil nicht mehr den gesamten Betrag allein ausschöpfen. Alleinerziehende sind davon ausgenommen. Betroffen sein können insbesondere Familien mit nur einem Hauptverdiener und Mehrkindfamilien.
Wer den Familienbonus bereits monatlich über die Gehaltsabrechnung nutzt, spürt die Änderung ab 1. Jänner 2027. Bei einer rückwirkenden Geltendmachung über die Arbeitnehmerveranlagung werden die Auswirkungen für viele erst 2028 sichtbar.
Gleichzeitig sollen im Zuge der Senkung der Lohnnebenkosten die Einnahmen des Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) von rund sieben auf etwa fünf Milliarden Euro zurückgehen. Aus diesem Topf werden unter anderem Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld, kostenlose Schulbücher und die Schülerfreifahrt finanziert.
Ob und wie die fehlenden Einnahmen vollständig ausgeglichen werden, ist derzeit noch offen.