Ausländische Straftäter ohne Aufenthaltsrecht sollen künftig leichter aus Österreich gebracht werden können. Die Bundesregierung beschließt dazu am Dienstag eine Novelle des Strafvollzugsgesetzes. Sie soll die stark belasteten Justizanstalten entlasten und bereits mit 1. November 2026 in Kraft treten.
Mit dem Beschluss im Ministerrat startet zunächst der parlamentarische Prozess. Neben der vereinfachten Außerlandesbringung enthält das Paket Änderungen bei der "Haft in der Heimat" sowie beim Strafaufschub für Berufsausbildungen.
Ein wesentlicher Punkt betrifft ausländische Strafgefangene, die kein aufrechtes Einreise- oder Aufenthaltsverbot haben. Sie sollen nach Verbüßung der Mindesthaftzeit künftig auch ohne ihre Zustimmung außer Landes gebracht werden können. Ausgenommen bleiben schwere Gewalt- und Sexualverbrechen sowie terroristische Straftaten.
Die Regierung erwartet sich davon eine Entlastung der Justizanstalten um rund 300 Insassen pro Jahr. Derzeit sind die Haftanstalten mit 108 Prozent ausgelastet – ein Überbelag von acht Prozent.
Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) sieht angesichts der hohen Belegung Handlungsbedarf: "Unsere Justizanstalten brauchen jetzt spürbare Maßnahmen. Der hohe Belag entwickelt sich zunehmend zu einem Hindernis für die erfolgreiche Resozialisierung."
Und weiter: "Der heutige Beschluss ist ein entscheidender Schritt, um den Druck auf das System nachhaltig zu senken. Ausländische Strafgefangene ohne Aufenthaltsrecht müssen das Land verlassen. Und wir arbeiten bereits an weiteren Maßnahmen, um die Auslastung der Haftanstalten zu verringern und offene Planstellen in der Justizwache zu besetzen. Die Bundesregierung hat sich dazu bekannt, diese Aufgabe gemeinsam entschlossen anzugehen."
Gleichzeitig will die Regierung verstärkt darauf setzen, dass ausländische Straftäter ihre Haftstrafe in ihrem Herkunftsland verbüßen. Grundlage dafür sind ein EU-Rahmenbeschluss und ein Übereinkommen des Europarates. Die entsprechenden Verfahren sollen durch die Novelle vereinfacht werden.
Ein Schwerpunkt liegt dabei auf den Staaten des Westbalkans. Insassen aus dieser Region machen laut Regierung rund zehn Prozent der Gefangenen in österreichischen Justizanstalten aus. Aufgrund der geografischen Nähe und der bestehenden Verbindungen sieht die Regierung hier besonderes Potenzial für weitere Überstellungen.
Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) erklärt dazu: "Die konsequente zwangsweise Abschiebung von Straftätern unmittelbar aus der Haft, ist Teil einer harten, aber gerechten Asylpolitik. Damit setzen wir einen weiteren Punkt des Regierungsprogramms um und entlasten damit auch den Strafvollzug"
Auch Neos-Klubobmann Yannick Shetty unterstützt die geplante Änderung. "Migration braucht Ordnung und Kontrolle. Deshalb hat der Staat künftig nach der Mindesthaftdauer die Handhabe, straffällige Personen ohne Aufenthaltsrecht außer Landes zu bringen. Es ist nicht nachvollziehbar, dass bisher ein einfaches Veto des Häftlings gereicht hat, um ein Absitzen der Haft im Heimatland abzuwenden"
Ein weiterer Teil der Reform betrifft Verurteilte in Berufsausbildung. Bei Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren soll der Haftantritt künftig auch für länger als ein Jahr aufgeschoben werden können.
Damit soll ermöglicht werden, eine laufende Lehre oder andere Ausbildung vor dem Gefängnisaufenthalt erfolgreich abzuschließen. Die Regierung bezeichnet diesen Ansatz als "Zweite Chance – Ausbildung statt Gefängniszelle".
Zusätzlich beschließt die Bundesregierung am Dienstag das Strafrechtsänderungsgesetz 2026. Damit sollen mehrere internationale und europäische Vorgaben in österreichisches Recht umgesetzt werden.
Dabei geht es unter anderem um Vorgaben der Europäischen Union, des Europarates und des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofes. Außerdem soll der Schutz von Opfern von Menschen- und Organhandel gestärkt und neue Kriminalitätsformen rechtlich erfasst werden.