Der Ministerrat kommt am Mittwoch zu seiner nächsten Sitzung zusammen. Diesmal steht ein brisanter Beschluss auf der Tagesordnung.
Denn das Konzept der "Haft in der Heimat" soll fixiert werden. Die Koalition plant damit, die überfüllten österreichischen Justizanstalten um rund 300 Insassen jährlich zu entlasten.
Das ist der Plan: Gegen wen ein aufrechtes Einreise- oder Aufenthaltsverbot gilt, kann in Zukunft nach Verbüßung der Mindesthaftzeit auch ohne seine Zustimmung außer Landes gebracht werden. Denn bisher scheiterten solche Außerlandesbringungen in das Herkunftsland oft am Veto (!) der Betroffenen. Dieses fällt künftig im Normalfall.
Ausgenommen von dieser Regelung sind schwere Gewalt- und Sexualverbrechen sowie terroristische Straftaten. Im Vorjahr wurden laut Regierung 208 derartige Überstellungen durchgeführt – historischer Höchstwert!
Flankierend sollen auch Maßnahmen getroffen werden, um die Rückfallquote zu senken. Hier wird der Strafaufschub für Berufsausbildungen ausgeweitet. Das heißt: Bei Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren kann der Haftantritt künftig auch länger als ein Jahr aufgeschoben werden. So sollen Verurteilte ihre Lehre oder Ausbildung erfolgreich abschließen können.
Geht alles wie geplant, soll die Reform mit November in Kraft treten.
Im Vorfeld hatte Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) bereits darauf hingewiesen, dass die Belastung der Justizwachebeamten vor Ort nicht mehr tragbar sei. Das gefährde langfristig sogar die Sicherheit der österreichischen Bevölkerung.
Auch aus der ÖVP und von den Neos kommt Zustimmung zum Konzept. Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) sieht in der Möglichkeit, illegal aufhältige Straftäter schon nach Verbüßung der Hälfte ihrer Haftstrafe abzuschieben, einen weiteren wichtigen Schritt. Auch sein Parteichef, Bundeskanzler Christian Stocker, zeigt sich von der Neuerung angetan.