Zahlen des Justizministeriums

Schon fast jeder dritte Häftling ist Muslim

Die Zahl der Häftlinge mit muslimischem Glauben steigt an. Mittlerweile sind es schon 2.932. Das sind 29,14 Prozent, zeigt eine Anfrage der FPÖ.
Heute Politik
31.05.2026, 19:15
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Wie hoch ist der Anteil muslimischer Häftlinge in Österreich? Das wollte FPÖ-Nationalratsabgeordneter Harald Schuh von Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) wissen. Deren Antwort liegt "Heute" vor.

2.923 Muslime in Österreich in Haft

Demnach sind von insgesamt 10.062 Häftlingen genau 2.923 Muslime. Das ist ein Anteil von 29,14 Prozent. Das heißt: Fast jeder dritte Inhaftierte hat muslimischen Glauben. Die meisten davon sitzen mit 980 in Niederösterreich, gefolgt von Wien mit 742 und Oberösterreich mit 434.

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Anstieg um fast zehn Prozentpunkte

Zum Vergleich: Im Jahr 2015 waren es erst 1.777 Häftlinge oder exakt 19,98 Prozent. Danach lag der prozentuelle Anteil konstant über 20 Prozent. So hoch wie heuer war er aber noch nie.

Justizanstalt Wien-Josefstadt als Hotspot

Das Gefängnis mit den meisten muslimischen Häftlingen ist die Justizanstalt Wien-Josefstadt (467). Auf den Plätzen zwei und drei liegen Stein (NÖ, 292) und Innsbruck (Tirol, 194).

Mehr als jeder zweite Häftling ist kein Austro-Staatsbürger

Die Justizministerin beantwortete auch die freiheitliche Frage, wie hoch der Anteil ausländischer Häftlinge insgesamt ist. Dabei zeigt sich: Es sind heuer 5.250 oder 52,18 Prozent, also mehr als jeder zweite von insgesamt 10.062.

Niederösterreich auf Platz eins

Auch bei der Verteilung nach Bundesländern hat Niederösterreich mit 1.845 klar die Nase vorne. Mit einigem Abstand dahinter folgen Wien (1.265) und Oberösterreich mit 713. Das Schlussicht ist Vorarlberg mit 85 ausländischen Häftlingen.

Keine Daten über Ramadan in den Gefängnissen

Der Titel der FPÖ-Anfrage lautet übrigens "Ramadan in Justizanstalten". Die Fragen zu diesem Thema ließ die Justizministerin allerdings zum großen Teil unbeantwortet. So würden keine entsprechenden Daten vorliegen und es erfolge auch keine "systematische Erfassung fastender inhaftierter Personen".

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