Das raten Experten

Betrug im Urlaub – so holst du dir dein Geld zurück

Wer eine Reise tut, sollte danach tunlichst Bank- und Kreditkartenkonto auf ungewöhnliche Abbuchungen checken. Das rät das Vergleichsportal Check24.
Team Wirtschaft
18.08.2025, 05:30
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Viele Österreicherinnen und Österreicher waren heuer schon im Sommerurlaub. Doch Vorsicht: Beim Bezahlen mit Karte – ob im Hotel, Restaurant oder beim Mietwagenverleih – kann es schnell zu Fehlern oder sogar Betrug kommen. Daher raten Experten, nach der Rückkehr unbedingt einen genauen Blick auf Girokonto und Kreditkartenabrechnung zu werfen.

Doppelte Abbuchungen und Fremdwährungsfallen

Besonders wichtig ist es, zu kontrollieren, ob ein Betrag doppelt abgebucht wurde oder ob die Höhe der Abbuchungen nachvollziehbar ist – vor allem bei Fremdwährungen. Ebenso sollte man prüfen, ob es unbekannte Abbuchungen gibt. Denn Kartenbetrug durch manipulierte Terminals oder gestohlene Daten kommt immer wieder vor.

Auch Bargeldbehebungen mit Kreditkarte abgesichert

Check24-Finanzexperte Sebastian Lex erklärt: "Sie können nicht nur Zahlungen zurückfordern. Das gilt auch für Bargeldabhebungen mit der Kreditkarte. Falls Ihnen zum Beispiel am Automaten zu wenig oder gar kein Geld ausgezahlt wurde, die Buchung aber dennoch auf Ihrer Kreditkartenabrechnung erscheint, können Sie auch in diesem Fall eine Rückerstattung veranlassen."

So musst du vorgehen

  • Reisezeitraum eingrenzen: Filtere Buchungen nach deinem Urlaubszeitraum.
  • Belege kontrollieren: Rechnungen oder Buchungsbestätigungen mit Abbuchungen abgleichen.
  • Unbekannte Buchungen klären: Unklare Firmen- oder Ortsnamen recherchieren.
  • Kleinbeträge ernst nehmen: Betrüger testen Karten oft mit geringen Summen.

Missverständnis – oder doch Betrug?

Bei offensichtlichen Fehlern wie einer doppelten Abbuchung empfiehlt Lex, den Sachverhalt zuerst mit dem Unternehmen zu klären. Häufig handle es sich nur um ein Missverständnis oder einen Buchungsfehler, der schnell behoben werden könne.

Rasch Rückbuchung beantragen

Bleibt das erfolglos, sollte man sich an die eigene Bank wenden. Bei nachweislich falschen oder verdächtigen Abbuchungen kann ein Chargeback-Verfahren eingeleitet werden. Zwar habe man bis zu 120 Tage Zeit, doch Lex rät zum raschen Handeln: "Der Prozess kann sich zum Beispiel verzögern, wenn Sie diverse Nachweise besorgen müssen."

Im Betrugsfall gilt außerdem: Anzeige bei der Polizei erstatten.

"Nicht abwimmeln lassen!"

Lex fasst zusammen: "Damit der Urlaub am Ende nicht unnötig teuer wird – heben Sie alle Belege auf und kontrollieren Sie nach der Rückkehr Ihr Girokonto sowie Ihre Kreditkartenabrechnung. Wenn etwas nicht stimmt, bestehen Sie auf Ihr Recht und lassen Sie sich weder vom Händler noch von der Bank abwimmeln."

{title && {title} } tmw, {title && {title} } Akt. 18.08.2025, 09:52, 18.08.2025, 05:30
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