Auch eine Sehbehinderung soll einen Verdächtigen nicht davon abgehalten haben, ins Rotlicht-Geschäft einzusteigen. Der Mann soll in einer Gemeindebauwohnung in Wien-Donaustadt illegal Prostituierte einquartiert haben. Die Dienste der Damen aus Italien, der Slowakei und Nigeria wurden auf Online-Kontaktbörsen beworben.
Das unheilige Treiben in dem Gemeindebau brachte nun drei mustmaßliche Helfer des sehbehinderten Serben in Wien vor Gericht. Man kannte sich aus dem Heimatdorf. Zuhälterei und grenzüberschreitender Prostitutionshandel lauteten die Vorwürfe. Der mutmaßliche Drahtzieher war im Vorfeld der Verhandlung untergetaucht.
"Er hat mir Fotos von den Mädchen gegeben, ich habe Werbung im Internet für sie geschaltet. Dafür bekam ich 5 bis 10 Euro", so die erstangeklagte 39-Jährige. Sie habe auch Anfragen von Freiern an ihn weitergegeben. Die beiden angeklagten Männer (40, 41 Jahre) waren als Fahrer für den "Blinden" tätig, brachten die Frauen zu Terminen. Dafür gab es angeblich nur ein paar Euro und "Benzingeld", verdient hätten sie kaum etwas.
Der Drittangeklagte stellte dem "Blinden" die Gemeindebau-Wohnung seiner Eltern zur Verfügung. "Er hat mich dazu überredet, meine Eltern waren in Serbien", erzählte der 41-Jährige vor Gericht. "Er kann gut reden, die Wohnung daher leer." Seine Eltern hätten nichts von den Prostituierten in ihrer Wohnung gewusst. Ihm sei Miete versprochen worden, bekommen habe er aber kaum etwas.
Laut Zeugenaussage einer Prostituierten kam es sowohl in der Gemeindebau-Wohnung als auch auswärts zu Sextreffen mit Freiern. Von 120 Euro Stundenlohn musste sie die Hälfte an ihren vermeintlichen Zuhälter abliefern, dazu kamen noch "Gebühren". Als sie in Italien war, verrechnete ihr der "Blinde" angeblich für jeden "Fehltag" 50 Euro Strafe. Er soll ihr auch gedroht haben, die Strafe auf 200 Euro pro Tag zu erhöhen, sollte die Frau nicht zurückkommen.
Der Fall flog auf, weil ein verdeckter Ermittler dem Treiben in dem Gemeindebau auf die Spur gekommen war. Die drei Angeklagten zeigten sich geständig. Sie hätten niemanden eingeschüchtert, sich auch nicht bereichert. Die 39-Jährige habe Streits unter den Prostituierten schlichten müssen.
"Sie waren naiv, haben aber niemanden ausgenutzt", so die Verteidiger. Die Richterin sah das ähnlich – Freispruch, nicht rechtskräftig. Die Suche nach dem sehbehinderten Drahtzieher geht weiter. Die Unschuldsvermutung gilt.