"Mama! Bitte, bitte, du musst mir helfen! Ich hab gerade einen schlimmen Unfall gehabt, ein Kind wurde angefahren, ich bin schuld! Die Polizei ist da – wenn ich keine Kaution bezahle, muss ich sofort ins Gefängnis!", mit Schockanrufen wie diesen soll eine Bande aus Tschechien insgesamt 13 Millionen Euro erbeutet haben – in Österreich betrug die Beute laut Anklage 800.000 Euro. Nun stand ein mutmaßlicher Hintermann der Gruppe vor Gericht in Wien.
"Die Opfer wurden bis zur Übergabe des Geldes am Telefon gehalten", führte der Oberstaatsanwalt aus. "Der Angeklagte war ein Logistiker, also ein Hintermann". Der 44-Jährige soll Abholer mit Wegwerf-Handys und Sim-Karten versorgt, die Abholung der Beute organisiert haben. Spesen wurden von der Gruppe im Voraus bezahlt. Eine geschnappte Abholerin, mit der er eine Beziehung hatte, belastete den Tschechen mit US-Pass.
"Er hat sie rekrutiert", erklärte der Anklagevertreter. Betrug und kriminelle Organisation, lauteten die Vorwürfe. Der Angeklagte bestritt die Vorwürfe, bekannte sich "nicht schuldig". "Wir hatten eine Sex-Beziehung, sie war eifersüchtig." Deshalb habe sie ihn bei der Polizei angschwärzt. Die Frau wurde bereits rechtskräftig wegen Betrugs in St. Pölten (NÖ) zu 40 Monaten Haft verurteilt.
"Sie hat mir erzählt was sie tut, ich habe gesagt sie soll es nicht mehr tun", so der Angeklagte. Laut Gericht soll der 44-Jährige die Frau beauftragt haben, Geld und Schmuck von Betrugsopfern abzuholen. "Ich sollte mit einem Mädchen ins Ausland fahren", gab die Frau zu Protokoll. Sie habe während der Fahrt Anweisungen per Telefon bekommen. Das Mädchen habe sie aus Bratislava abgeholt, dann sei es weiter nach Wien gegangen. Der Verdächtige habe sich um alles gekümmert. "Er gab Auftrag, finanzierte vor."
Auch eine Zahlungsbestätigung belastete den Angeklagten. Dieser stritt alles ab, klopfte mehrmals laut auf den Tisch. "Cool down!", wies ihn sein Verteidiger zurecht. Die Anschrift auf der Rechnung sei nicht von ihm. Die Zeugin wolle ihm aus Eifersucht schaden – die Verhandlung wurde Montag auf 10. Oktober 2025 vertagt. Die Unschuldsvermutung gilt!