Schlagworte wie "Minuszuwanderung" oder "konsequente Abschiebepolitik" stehen in der österreichischen Regierung gerade an der Tagesordnung. "Wer sich nicht an unsere Regeln hält, muss gehen", so der Tenor. Dabei sind es oft auch die österreichischen Behörden selbst, die für unverständliche Entscheidungen sorgen.
In Salzburg etwa macht gerade der Fall von Arab I. Schlagzeilen. Der 23-Jährige stammt aus Afghanistan und arbeitet seit zwei Jahren in der Gastronomie. Im großen Traditionsgasthaus "Sternbräu" hat er sich vorbildlich bereits vom Speisenträger zum Kassier hochgearbeitet.
Ende Juli wurde dem Asylwerber dann plötzlich die Arbeitserlaubnis nicht mehr verlängert. "Mitten in der Hauptsaison verlieren wir eine wichtige Kraft", klagt Sternbräu-Wirt Harald Kratzer in den "Salzburger Nachrichten". Woran liegt das?
Asylwerber dürfen grundsätzlich nur arbeiten, wenn sie das in Mangelberufen tun, bei denen es keine heimischen Bewerber gibt. Das ist im Sternbräu der Fall, ohne die Beschäftigten aus 26 Nationen würde vieles nicht laufen. Nun hat der 23-Jährige aber zwei negative Asylbescheide bekommen.
Die Krux: Arab bekommt keinen Asylstatus, wird aber auch nicht abgeschoben. Die nötigen Abkommen mit dem Land fehlen. Das nächste Jahr bekommt er deswegen nur eine "Geduldetenkarte". Und mit diesem Status darf der Afghane nicht mehr arbeiten. "Früher gab es für viele zumindest humanitäres Bleiberecht, aber das gibt es nun auch oft nicht mehr", sagt seine Anwältin den "SN".
Nach zwei Jahren, in denen er regulär gearbeitet, Miete und Steuern gezahlt hat, muss Arab nun also von staatlichen Mitteln leben. "Ich möchte wieder arbeiten", so sein einziges Ziel. Doch genau das darf er mit dem Geduldetenstatus nicht. "Ich kann nur hoffen, dass er die Zeit nutzt, um Deutschzertifikate zu machen", hofft seine Anwältin. Damit wären die Bleibechancen höher.