Verpackte Lebensmittel dürfen in Bussen des öffentlichen Nahverkehrs selbstverständlich mitgeführt werden. Andernfalls könnte kein Kind mit Jause in die Schule, niemand zu einem Wanderausflug fahren oder nach dem Lebensmitteleinkauf nach Hause. Doch in Salzburg gibt es offenbar eine Einschränkung – die so selbst dem Chef der Verkehrsbetriebe nicht bekannt gewesen sein dürfte.
Dieser sagte in den "Salzburger Nachrichten" noch, dass im Bus verpackte Lebensmittel "natürlich mitgeführt" werden können. Und doch wurde einem Mann genau aus diesem Grund der Transport verweigert. Die Polizei zerrte ihn aus dem Bus und brummte ihm eine Strafe auf, die mittlerweile auch vom Landesverwaltungsgericht bestätigt wurde.
Rückblick Ostermontag. Markus S. holt sich in Salzburg ein Kebab, um dieses zu Hause, in der Umlandgemeinde Fuschl am See, verspeisen zu können. Voller Glück erreicht er den Nachtbus um 00.50 Uhr – doch dann schreitet die Busfahrerin ein. Um sicherzustellen, dass er es nicht wagt, einen Bissen im Bus zu nehmen, will sie das Kebab beschlagnahmen. Markus lehnt ab, setzt sich hin – und die Lenkerin wählt den Notruf.
Sechs Polizisten zerren ihn aus dem Fahrzeug, mit 13 Minuten Verspätung kann der Bus abfahren. Ohne Markus. Er bekommt stattdessen eine Strafe wegen Störung der öffentlichen Ordnung über 250 Euro aufgebrummt.
Als der Bus zwei Stunden später zurückkehrt, um die zweite Runde nach Fuschl zu fahren, verweigert die Buslenkerin wieder den Zustieg, wählt wieder den Notruf und lässt wieder die Polizei vorbeikommen. Markus muss daraufhin am Hauptbahnhof auf den ersten regulären Bus in der Früh warten.
Im "Heute" vorliegenden Straferkenntnis heißt es, der Transport von Nahrungsmitteln sei bei Fahrten des Nachtshuttlebusses verboten. Eine Regel, die so kaum jemandem bekannt sein dürfte und auch online nicht nachzulesen ist, denn betrieben wird der Nachtbus von einem Reiseveranstalter aus Straßwalchen.
Auch das Landesverwaltungsgericht hat diesen Umstand erst ermitteln müssen. "Im Nachtshuttleverkehr ist sowohl der Transport wie auch der Konsum von Nahrungsmitteln verboten, untertags nur deren Konsum", so das Ergebnis. Als Markus schließlich mit seinem Kebab hinter der zweiten Tür auf einem Platz saß, habe die Busfahrerin "Angst" bekommen und deswegen die Polizei gerufen.
Kurzum sei die Busfahrerin im Recht gewesen und Markus habe durch sein Verhalten die öffentliche Ordnung gestört. Zu den 250 Euro Strafe kommen noch 25 Euro Kostenbeitrag – und die Anwaltskosten für Markus. Das Kebab wird ihn letztlich also mehrere hundert Euro gekostet haben.