Wegen eines Kommentares unter einem Online-Posting muss sich eine Salzburgerin vor Gericht verantworten. "Ach ja, die Holocaustlüge." Diesen Satz schrieb die 58-Jährige unter einen Online-Beitrag über ein Gespräch mit einer Holocaust-Überlebenden.
Der Beitrag war auf der Seite eines Salzburger Handelskonzerns veröffentlicht worden, der in sozialen Medien mehr als eine halbe Million Follower hat. Eine Person stieß auf den Kommentar und erstattete Anzeige.
Vor den Geschworenen musste sich die Frau nun für ihre Worte verantworten. Die zuständige Richterin wollte wissen, wie sie dazu komme, die Ermordung von Millionen Juden durch das NS-Regime als Lüge zu bezeichnen.
Die Angeklagte erklärte, sie sei damals bettlägerig gewesen und habe sich im Internet in wirren Theorien "verirrt". Ihren Kommentar bezeichnete sie als Dummheit und sagte laut dem ORF, er tue ihr "fürchterlich leid".
Sie habe sich im Netz auch mit Behauptungen beschäftigt, wonach die Erde eine Scheibe sei oder die Mondlandung nie stattgefunden habe.
Das Gericht wertete den Kommentar als Holocaustleugnung. Die Salzburgerin wurde rechtskräftig zu 15 Monaten Haft verurteilt. Die Strafe wurde bedingt nachgesehen, sie muss also nicht ins Gefängnis.
Ihr Verteidiger bezeichnete den Fall als nicht zu entschuldigen. Gleichzeitig verwies er auf den Einfluss von Internet-Algorithmen, die Nutzer immer wieder mit ähnlichen Inhalten konfrontieren könnten und dadurch Hemmschwellen sinken lassen.