Es geht um Millionen

Brisante Wende – Gericht streicht Grasser Termin

Karl-Heinz Grasser sitzt aktuell seine Strafe im Gefängnis ab. Gleichzeitig gibt es auch neue Entwicklungen, was sein Insolvenzverfahren angeht.
Michael Rauhofer-Redl
29.07.2025, 15:27
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Seit wenigen Wochen sitzt der frühere Finanzminister Karl-Heinz Grasser in Haft. Der rechtskräftig verurteilte Ex-Politiker sorgte zuletzt aber für Schlagzeilen. Denn mit Genehmigung tauschte "KHG" das bodenständige Gefängnisessen – etwa Extrawurst, Radieschen oder Dosenthunfisch – gegen ein Mittagessen in einem Nobel-Lokal am Wörthersee, "Heute" berichtete.

Gericht streicht Grasser-Termin – das hat es damit auf sich

Am Dienstag wendet sich nun der Kreditschutzverband von 1870 (KSV 1870) in einer anderen Causa an die Öffentlichkeit. Denn noch einige Wochen vor dem Haftantritt wurde über das Vermögen Grassers am Bezirksgericht Kitzbühel ein Insolvenzverfahren eröffnet – Grasser selbst hatte den entsprechenden Antrag eingebracht. Weil der Häftling aktuell keiner beruflichen Tätigkeit nachgeht, kann es folglich nicht zu einem "regelmäßigen Massezufluss" kommen, hält der KSV1870 fest.

Aus diesem Grund hat das zuständige Bezirksgericht in Kitzbühel einen für den 6. August 2025 anberaumten Verhandlungstermin zur Prüfung der Forderungen und zur Abstimmung über das von Grasser vorgeschlagene Zahlungsplanangebot mit einer Quote in Höhe von 3 Prozent abgesagt, oder abberaumt, wie es im Juristendeutsch heißt.

Experte hat Verständnis für Entscheidung

Klaus Schaller vom KSV1870 sieht in dieser Absage eine vernünftige Vorgehensweise. Denn erst vor wenigen Tagen hätte der zuständige Insolvenzverwalter "eine Vielzahl an Steuerbescheiden von der Finanz übermittelt" bekommen. Diese Steuerbescheide bilden die Basis für die im Insolvenzverfahren angemeldeten Ansprüche in Millionenhöhe.

"In der Kürze der Zeit ist es dem Insolvenzverwalter nicht möglich, zu prüfen, ob die angemeldeten Forderungen tatsächlich zu Recht bestehen. Es ist daher nur logisch und konsequent, dass eine detaillierte Analyse aller steuerrechtlichen Agenden des Herrn Mag. Karl-Heinz Grasser durch den Insolvenzverwalter in den nächsten Wochen erfolgt", so Schaller. Dem Wunsch des Insolvenzverwalters, den Termin in wenigen Tagen zu canceln, sei "sinnvollerweise entsprochen" worden, so der Experte.

Es geht um 34 Millionen Euro

Bis zum heutigen Tag haben insgesamt sechs Gläubiger Forderungen in Höhe von knapp
34 Millionen Euro im Privatinsolvenzverfahren angemeldet. Dieses Forderungsvolumen beinhaltet auch einen bedingten Anspruch über knapp 12,5 Millionen Euro einer im Zuge des BUWOG-Strafverfahrens ebenfalls verurteilten Person.

Durch diese Anmeldung des Anspruchs im Insolvenzverfahren hält sich der Mitverurteilte den Weg des Regresses bei Karl-Heinz Grasser offen. Aktuell wurde sohin der idente Anspruch einmal durch die Republik Österreich und einmal – bedingt – durch den Mitverurteilten im Strafprozess bei Gericht angemeldet.

Weitere Prüfungen notwendig

Der Insolvenzverwalter berichtete auch, dass die Verwertung des Vermögens des Insolvenzschuldners noch nicht abgeschlossen sei. Es geht dabei insbesondere um Uhren, Schmuck und ein Fahrrad. Es gilt ebenso noch zu prüfen, ob allfällige Ansprüche im Rahmen der Anfechtung für die allgemeine Insolvenzmasse zu realisieren sind. Dabei ist die Strafhaft des Insolvenzschuldners nicht förderlich, als der Informationsaustausch dadurch zwischen Insolvenzschuldner und Insolvenzverwalter erschwert wird.

Erst wenn das gesamte Vermögen des Insolvenzschuldners verwertet ist und sämtliche Ansprüche einbringlich gemacht sind, ist eine Abstimmung über einen Entschuldungsvorschlag des Insolvenzschuldners – aufgrund der Vorgaben der Insolvenzordnung - überhaupt denkbar. Sohin hat auch der Schuldner keinen Nachteil durch die Verlegung dieses Verhandlungstermins.

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