Ein Schulbusfahrer muss nach einem Urteil des Grazer Schöffengerichts für drei Jahre ins Gefängnis. Der 58-Jährige wurde am Mittwoch wegen der Vergewaltigung einer Schülerin schuldig gesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Laut Anklage kannte die Jugendliche den Mann seit Jahren, da sie regelmäßig mit seinem Schulbus unterwegs war. Zwischen den beiden habe ein Vertrauensverhältnis bestanden.
"Sie ist jeden Tag mit ihm im Schulbus gefahren. Sie hat ihm vertraut", wird Staatsanwältin Sophie Kickmayer vor Gericht in der "Kronen Zeitung" zitiert.
Auslöser für das spätere Treffen war laut Anklage eine Bitte der Schülerin. Sie habe den Busfahrer ersucht, sie bei der Schule zu entschuldigen, weil sie nicht am Nachmittagsunterricht teilnehmen wollte. Danach soll er sie auf einen Kaffee eingeladen haben, heißt es in dem Bericht weiter.
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Bei einem Besuch auf einer Aussichtsplattform habe der Mann der Jugendlichen dann seine Liebe gestanden. "Kurz darauf, bei einem Besuch auf einer Aussichtsplattform, gestand er ihr seine Liebe. Er küsste und betatschte sie", führte die Staatsanwältin laut "Krone" aus.
Die Schülerin habe später angegeben, völlig geschockt gewesen zu sein und nicht reagieren zu können. "Sie sagte später aus, dass sie so ein Gefühl noch nie gehabt hatte. Sie war wie paralysiert", heißt es in der Tageszeitung weiter.
Laut Anklage kam es auf dem Rückweg zum eigentlichen Verbrechen. Der Mann soll die Schülerin plötzlich in eine öffentliche Toilette gezerrt, die Tür versperrt und sie vergewaltigt haben.
Erst rund eine Woche später sprach die Jugendliche über das Erlebte. Weinend vertraute sie sich ihrer besten Freundin an, schreibt die "Krone".
Vor Gericht bestritt der Angeklagte die Vorwürfe. Seine Verteidigerin erklärte laut "Kronen Zeitung": "Die Initiative ging allein vom Opfer aus." Bereits an einer Bushaltestelle habe die Schülerin anzügliche Bemerkungen gemacht. Auch sexuelle Anspielungen seien ausschließlich von ihr ausgegangen.
Eine zentrale Rolle spielten DNA-Spuren des Mannes auf einem Ohrring der Jugendlichen. Die Verteidigung argumentierte, diese könnten durch Speichel beim Sprechen übertragen worden sein.
Das Schöffengericht glaubte der Schülerin und verurteilte den Steirer zu drei Jahren Haft – das Urteil ist nicht rechtskräftig.