Politik
Wegen Schöffen-Gespräch: Ainedter kassiert Anzeige
Für Grasser-Anwalt Manfred Ainedter hat sein "Smalltalk" mit Schöffen beim Buwog-Prozess ein Nachspiel. Es droht ein Disziplinarverfahren.
Theoretisch sollten Laienrichter (Schöffen, Geschworene) nicht einmal Zeitung lesen, damit sie unbeeinflusst urteilen. Praktisch ist, zumindest jeder Kontakt mit Anwälten und Angeklagten tabu.
Beim Grasser-Prozess am Mittwoch meldete verstörten Schöffen der Vorsitzenden Marion Hohenecker, Grasser-Anwalt Manfred Ainedter habe sie angesprochen und ihnen zu verstehen gegeben, dass man über ihr Privatleben recherchiert habe.
"Nur Smalltalk"
"Es war nur Smalltalk", so der Verteidiger kleinlaut. In der Pause erklärte er vor Journalisten, dass auf keinen Fall eine böse Absicht dahinter stand. Man sei zufällig gemeinsam im Raucherhof gestanden, da habe er freundlich sein wollen. Dass der Sohn einer Schöffin Fußball spielt und der andere im Kolpinghaus gearbeitet habe, habe Ainedter erwähnt.
Was bisher im Buwog-Prozess geschah
Tag 1: Richterin wird mit Anträgen bombardiert.
Tag 2: Das Plädoyer des Staatsanwaltes.
Tag 3: Grassers Verteidiger holen zum Gegenangriff aus.
Tag 4: Der Knalleffekt: Hochegger wird auspacken.
Tag 5: Warum die Nebenangeklagten eigentlich hier sind.
Tag 6: Hochegger nennt in seinem Teilgeständnis neue Details.
Tag 7: Hochegger antwortet weiter und spricht von "akzeptablen Wahrheiten."
Tag 8: Grasser korrigiert Angaben vor Gericht
Tag 9: Paukenschlag der Verteidiger: Ist Hochegger unglaubwürdig?
Das sei ja ganz logisch, dass man die Schöffen zumindest googelt, so Ainedter. So eine Recherche ist an sich nichts ungewöhnliches, Strafverteidiger prüfen damit, ob ein Befangenheitsgrund vorliegen könnte.
Ein Nachspiel
Doch die Aufregung von gestern hat heute ein Nachspiel. In der Rechtsanwaltskammer ist laut "Kurier" eine Anzeige eingegangen. Jeder Anschein, dass ein Strafverteidiger die Schöffen beeinflussen will, muss vermieden werden. Ainedter droht somit ein Disziplinarverfahren.
Auch die Staatsanwaltschaft will sich den Aktenvermerk ansehen, den die Schöffen nach dem Gespräch an die Richterin weitergaben. (csc)