Der neue Österreichische Cannabis-Bundesverband (ÖCB) erklärte am 17. April, dass rauchbare CBD-Blüten ab sofort wieder legal in Hanfshops verkauft werden dürfen. Grundlage sei ein Gutachten von Verfassungsjurist Heinz Mayer, das das Tabakmonopol für diese Produkte klar ablehnt.
Doch das Finanzministerium (BMF) und die Monopolverwaltung (MVG) widersprechen scharf: Der Verkauf sei weiterhin verboten – weil rauchbarer Hanf der Tabaksteuer und damit automatisch dem Tabakmonopol unterliege. Nur Trafiken dürfen ihn laut aktueller Rechtslage verkaufen.
Laut Gutachten unterliegen legal handelbare CBD-Blüten zwar der Tabaksteuer, aber nicht dem Monopolgesetz. Das Verkaufsverbot für Hanfshops sei daher verfassungs- und europarechtswidrig – und stelle einen unzulässigen Eingriff in die Erwerbsfreiheit dar.
Mayer betont: Nur weil ein Produkt besteuert wird, heißt das nicht automatisch, dass es nur in Trafiken verkauft werden darf. Der Verband sieht sich damit rechtlich gestärkt – und fordert eine sofortige Rücknahme der aktuellen Behördenpraxis.
Das BMF bleibt jedoch bei seiner Linie – und listet gleich drei rechtliche Gründe gegen den Verkauf in Hanfshops auf: Erstens unterliegen CBD-Blüten der Tabaksteuer. Wer sie nicht abführt, darf auch nicht verkaufen. Der Verkauf sei dann schlicht illegal.
Zweitens dürften CBD-Blüten nur über bewilligte Großhändler bezogen werden. Doch bisher habe kein Großhändler eine solche Bewilligung erhalten. Und drittens gelte laut Gesetz: Was der Tabaksteuer unterliegt, fällt automatisch unter das Tabakmonopol.
Die Monopolverwaltung stellt klar: Rauchbarer Hanf gilt als "anderer Rauchtabak" – und darf daher ausschließlich in Trafiken verkauft werden. Ein Gutachten ändere daran nichts, da sich die MVG an geltende Gesetze und höchstgerichtliche Erkenntnisse halte.
Auch der Hinweis des Gutachtens auf eine mögliche Verfassungswidrigkeit wird vom BMF als irrelevant eingestuft: "Ein Privatgutachten kann ein Verkaufsverbot nicht kippen." Die Finanzverwaltung werde weiterhin kontrollieren – und gegebenenfalls Strafen verhängen.
Der ÖCB schlägt Alarm: Seit dem Eingriff der Behörden gegen Jahresende 2024 stecken Hunderte Shops in der Krise. Umsätze seien um bis zu 80 Prozent eingebrochen, einige Händler hätten bereits zusperren müssen. Die Branche sei in ihrer Existenz bedroht.
Obmann Klaus Hübner fordert ein Ende der "Willkür" und ruft die Politik auf, endlich Rechtsklarheit zu schaffen. Ziel sei ein eigenständiges Cannabisgesetz, das moderne Regeln für Anbau, Verkauf und Kontrolle festlegt – ohne willkürliche Verbote.
Die große Verlierergruppe sind aber nicht nur die Händler – es sind die Konsumenten. Wer seit Jänner 2025 legales Cannabis kaufen will, hat keine Chance: Das Produkt ist in Hanfshops nicht mehr erhältlich, auch Automaten wurden abgedreht.
Viele weichen inzwischen wohl auf ausländische Anbieter oder den Schwarzmarkt aus. Die Folge: Rechtsunsicherheit, Kontrollverlust und ein Rückschritt für den Konsumentenschutz.