Was mit anzüglichen Bemerkungen begann, entwickelte sich laut Arbeiterkammer zu wiederholten körperlichen Übergriffen. Eine Arbeitnehmerin wehrte sich schließlich gegen das Verhalten eines Kollegen und suchte Unterstützung bei der Arbeiterkammer.
Nach Angaben der AK zog sich die Belästigung über rund drei Monate. Anfangs habe der Mann die Frau mit obszönen Kommentaren über ihr Aussehen konfrontiert. So soll er unter anderem gesagt haben: "Dard ich dir bitte auf den Hinter hauen" oder "In der Leggings ist dein Hintern auch gut."
Laut Arbeiterkammer blieb es nicht bei verbalen Entgleisungen. Der Mann soll seiner Kollegin wiederholt an die Innenseite des Oberschenkels und an die Hüfte gegriffen haben. Dabei habe er sie mit den Worten "Komm, geh ma in mein Büro" aufgefordert, ihm zu folgen.
Darüber hinaus soll er die Frau umarmt, seine Hände gezielt in Richtung ihres Gesäßes gleiten lassen und sie auch im Beckenbereich berührt haben. Den schwerwiegendsten Vorfall schildert die Arbeiterkammer so: Der Mann habe die Kollegin von hinten umfasst und ihr Becken mit beiden Händen ergriffen.
Die Betroffene habe sich gegen den Übergriff gewehrt. Um sich aus der Situation zu befreien, sei sie in die Knie gegangen. Dabei kam der Mann zu Sturz. Anschließend informierte die Frau ihren Arbeitgeber. Daraufhin wurden die beiden Kollegen räumlich voneinander getrennt.
In weiterer Folge wandte sich die Betroffene an die Arbeiterkammer. Diese erreichte für die Frau einen Vergleich in Höhe von 1.500 Euro.
Der Fall zeigt laut Arbeiterkammer, dass Betroffene sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz nicht hinnehmen müssen und sich Unterstützung holen können.