"Machen sich selbst strafbar"

Causa Kutheil: Arbeitsrechtlerin warnt alle Betroffenen

Die schweren Vorwürfe gegen den Leiter des Wiener Marktamts sollen Jahre zurückreichen. Die Stadt prüft. Eine Arbeitsrechtsexpertin warnt Betroffene.
Newsdesk Heute
15.07.2026, 22:39
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Der Leiter des Wiener Marktamts, Andreas Kutheil, sieht sich mit schweren Anschuldigungen konfrontiert. Dem 60-Jährigen – für ihn gilt die Unschuldsvermutung – werden unter anderem Sexismus, Rassismus und Mobbing vorgeworfen. Zwanzig Beschäftigte schildern einen von Angst geprägten Arbeitsalltag.

"Die Situation ist schon über Jahre hinweg unmenschlich und untragbar. Ein System der Angst wurde geschaffen, wo eigene Äußerungen gar nicht mehr möglich sind. Das sind auch keine isolierten Einzelfälle. Die Leute haben wirklich Angst, in den Stock des Abteilungsleiters zu gehen", erzählt ein Betroffener unter dem Schutz der Anonymität dem ORF.

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Ein Zweiter beschreibt ebenfalls Horror-Zustände: "Es waren immer Einzelne, die er sich rausgepickt hat. Es war oft ein Bloßstellen der anderen Personen. Ob das am Gang war, dass er eine untergriffige Bemerkung oder einen grenzüberschreitenden Witz gemacht hat,... Manchmal ist er auch einfach ins Zimmer reingeplatzt und über einen hergefallen." Dazu sei Kutheil seinem Gegenüber auch immer auf "bedrohende Art" (zu) nahe gekommen.

Anchorman Armin Wolf nannte dazu einige Beispiele. So sei einer schwarzen Mitarbeiterin minutenlang geklagt worden, "wie arg es ist, dass er das N-Wort nicht mehr verwenden darf". Ein anderer Mitarbeiter sei vor den Kollegen zum Weinen gebracht und dafür dann verhöhnt worden.

Sowohl aktive als auch ehemalige Mitarbeiter sind fassungslos, dass die Stadt trotz der zahlreichen und Jahre zurückgehenden Beschwerden gegen ihren Spitzenbeamten – er soll gute Verbindungen zur Wiener SPÖ-Spitze haben – unternimmt.

Stadt prüft

Kutheil selbst verweigert gegenüber dem ORF eine persönliche Stellungnahme. Die politisch zuständige NEOS-Vizebürgermeisterin Bettina Emmerling erteilte Interview-Anfragen des Rundfunks ebenso eine Absage wie ein Vertreter der Stadt.

Schriftlich teilt diese jedoch mit: "Die Magistratsdirektion der Stadt Wien nimmt grundsätzlich alle Vorwürfe und Beschwerden gegen Mitarbeiter*innen sehr ernst und überprüft diese vollumfänglich und umgehend." Intern würden solche Überprüfungen gerade laufen. "Sollten sich diese bestätigen, werden selbstverständlich entsprechende Maßnahmen gesetzt."

Emmerling hatte im Vorfeld der Sendung ebenfalls wissen lassen: "Ein respektvoller Umgang mit allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadt Wien ist für mich unverzichtbar. Die im Raum stehenden Vorwürfe werden daher sehr ernst genommen. Es handelt sich hierbei um ein sehr sensibles Thema, welches von den zuständigen Stellen derzeit intensiv geprüft wird."

"DAS ist der Weg"

Die erfahrene Arbeitsrechtsexpertin Katharina Körber-Risak blickt in der ZIB2 mit Fassungslosigkeit auf diesen Fall: "Das wundert mich, dass sich noch keiner auf dem Rechtsweg gewehrt hat; weil da ist man ja geschützt. Das ist unverständlich. Auch, dass der Dienstgeber da noch nicht reagiert hat." Denn eigentlich gäbe es im öffentlichen Dienst zahlreiche Schutzmaßnahmen gegen solches mutmaßliches Fehlverhalten.

Sie macht klar, dass ein Dienstnehmer selbst den Rechtsweg wählen muss, wenn seitens des Dienstgebers nichts getan wird. "Müsste es nicht reichen, wenn man zum Personalausschuss geht?", fragte Moderator Armin Wolf. Körber-Risaks klare Antwort: "Nein, einfach Nein! Es geht um individuelle Betroffenheit, nicht um kollektive Betroffenheit. Jede einzelne Rechtsverletzung kann ich bei meinem Vorgesetzten anzeigen, bei meinem Dienstgeber-Vertreter, beim Betriebsrat... aber wenn das nicht zu einem Erfolg führt, dann gehe ich zum Anwalt, oder zur Arbeiterkammer oder der Gleichbehandlungsanwaltschaft. DAS ist der Weg, den ich gehen muss und das ist den Menschen auch zumutbar." Rechtsschutz und Beratung seien in Österreich immerhin kostenlos. An die Medien zu gehen, hält sie für falsch.

Dass die Arbeitgeberseite nicht reagiert habe, sei für sie jedoch ebenso "befremdlich". Auch der Dienstgeber mache sich dadurch haftbar und auf Schadenersatz klagbar. Allerdings müssten auch hier die Betroffenen erst den Rechtsweg selbst einschlagen: "Ich muss leider was machen, wenn es sonst keiner tut. Es ist leider so."

Sollte der Dienstgeber in seiner Überprüfung die Vorwürfe bestätigen, so könnten die Konsequenzen bis zu einer fristlosen Entlassung gehen. Mit Blick auf die Fürsorgepflicht müsste der betroffene Marktamtsleiter jedoch bis zur Klärung der massiven Vorwürfe von seinen Mitarbeitern getrennt werden.

"So ist halt das Strafrecht..."

Sie hat jedoch auch eine klare Ansage an die Dienstnehmer: "Als Dienstnehmer darf ich diese ganzen Rechtsbehelfe nicht überspringen und direkt an die Medien gehen. Wenn ich noch im aktiven Dienstverhältnis bin, ist es ein Rechtsbruch aus meinem Arbeitsvertrag, wenn ich die Medien informiere. Das darf nur Ultima ratio sein. Und nur in Fällen mit erhöhtem öffentlichem Interesse." Erst müsse geklagt werden!

"Wenn es möglich ist, zu klagen, dann muss ich das zuerst machen." Selbst wenn der Dienstgeber Monate oder gar Jahre lang nicht reagiere?, fragt Armin Wolf verwundert. "Nein. Ich setze mich damit selber dem Risiko der Entlassung aus. Das ist keine gute Idee", warnt Körber-Risak.

Auf keinen Fall dürften die Interaktionen heimlich mitgefilmt und die Aufnahmen dann hergezeigt werden. "Das ist eine Straftat". Stattdessen: Mitschreiben, Gedächtnisprotokolle anfertigen. "Das ist das Einzige. So ist halt das Strafrecht..."

{title && {title} } red, {title && {title} } Akt. 15.07.2026, 23:09, 15.07.2026, 22:39