Signa-Chef vor Gericht

"Das hätte ich nicht gemacht..." – Benko erzählt alles

René Benko hat im Innsbrucker Prozess erstmals im Zuge der Signa-Pleite ausgesagt. Den Vorwurf rund um die Mietvorauszahlung weist er zurück.
André Wilding
22.09.2026, 13:30
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René Benko hat am Dienstag vor dem Landesgericht Innsbruck erstmals in einem Strafverfahren im Zuge der Signa-Pleite ausgesagt. Der 49-Jährige bekannte sich beim Vorwurf der betrügerischen Krida rund um eine Mietvorauszahlung für eine Villa auf der Hungerburg nicht schuldig.

Dabei sprach der Signa-Gründer auch über die Lage seines Firmenimperiums im Herbst 2023. Er sei damals weiterhin davon ausgegangen, dass eine Sanierung gelingen werde.

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Benko zahlte noch Millionen ein

Bei der Beurteilung der Mietvorauszahlung müsse man sich in die damalige Situation zurückversetzen, argumentierte Benko vor Richter Norbert Hofer.

"Ich und wir alle haben es damals nicht für möglich gehalten, dass die Sanierung der Signa-Gruppe nicht gelingen wird", führte Benko aus. Auch im November und Dezember 2023 habe er noch an eine Sanierung geglaubt.

"Ich habe damals noch einmal zwei, drei Millionen Euro in die Signa-Gruppe einbezahlt. Das hätte ich nicht gemacht, wenn ich nicht davon überzeugt gewesen wäre."

360.000 Euro für Villa

Im aktuellen Prozess geht es um rund 360.000 Euro, die Benko als Mietvorauszahlung für eine Villa auf der Innsbrucker Hungerburg geleistet hatte. Laut Anklage soll er dieses Geld damit seinen Gläubigern vorenthalten haben.

Benko verweist bei seiner Verantwortung auf seinen Verteidiger und bestreitet den Vorwurf. Die kaufmännischen Details und die Mietkonditionen habe er selbst vorgeschlagen. Diese hätten sich "am Markt orientiert."

Als "Gegenleistung" für die Vorauszahlung sei "ein Jahr mietfreie Zeit" vereinbart worden. Diese Regelung und die Bindung über zehn Jahre seien der Hauptgrund für die Vorauszahlung gewesen. Danach sei eine "marktkonforme Miete" von 7.500 Euro vorgesehen gewesen.

Benko kritisiert WKStA

Auch die WKStA nimmt Benko bei seiner Aussage ins Visier. Sie habe zunächst "mit aktenwidrigen Behauptungen" versucht, das Haus als nicht benutzbar darzustellen. Nun werde versucht, einen "besonderer Mietvertrag" darzustellen. "Was nicht der Fall war." Die Vorauszahlung habe laut Benko eine Ersparnis von 90.000 Euro gebracht.

Das Haus auf der Hungerburg sei auf Wunsch seiner Frau angemietet worden. Die Familie habe den Kindern dort ein "normales Leben" und einen gewöhnlichen Schulalltag ohne Personal ermöglichen wollen. Zu Weihnachten 2023 sei das Haus "perfekt modernisiert" gewesen.

"Medienmeute"

Dass die Familie damals dennoch nicht eingezogen sei, begründet Benko mit der Situation rund um den Zusammenbruch der Signa.

"Die Medienereignisse haben sich überschlagen, man hatte es mit einer 'Medienmeute' zu tun. Allein aus Sicherheitsgründen konnten wir nicht übersiedeln", sagte Benko vor Gericht. Zu Weihnachten 2024 sei die Familie schließlich eingezogen. Mittlerweile lebe sie ausschließlich dort.

OGH hob Teilfreispruch auf

Die Miet- und Betriebskostenvorauszahlung war bereits Teil des ersten Prozesses gegen Benko im Oktober 2025. Damals wurde er wegen einer Schenkung von 300.000 Euro an seine Mutter zu zwei Jahren unbedingter Haft verurteilt. Beim Vorwurf rund um die Mietvorauszahlung wurde er freigesprochen.

Der OGH bestätigte später den Schuldspruch wegen der Schenkung. Den Teilfreispruch in der Miet-Causa hob das Höchstgericht hingegen auf. Deshalb wird dieser Anklagepunkt nun erneut verhandelt und auch die Strafhöhe muss neu festgelegt werden.

Der Strafrahmen beträgt ein bis zehn Jahre Freiheitsstrafe.

Anklage sieht Gläubiger geschädigt

Die WKStA wirft Benko vor, seinen Gläubigern durch die "wirtschaftlich und sachlich unvertretbare Zahlung" den Zugriff auf das Geld entzogen beziehungsweise deren Forderungen geschmälert zu haben.

Der Oberstaatsanwalt argumentiert, der Mietvertrag samt Vorauszahlung sei von Benko "ohne jede äußere Veranlassung abgeschlossen worden".

Dass Benko später in der Villa wohnen wollte oder der Vertrag rückgängig gemacht werden konnte, sei aus Sicht der Anklage nicht entscheidend. "Der Schaden ist schon vorher eingetroffen. Das Delikt wurde schon vollendet, als der Masseverwalter tätig wurde", hielt der Anklagevertreter fest.

Nun müsse geklärt werden, ob Benko eine Schädigung seiner Gläubiger ernsthaft für möglich gehalten und damit einen bedingten Vorsatz gehabt habe. Die Anklage geht davon aus, dass am Ende ein Schuldspruch stehen müsse.

Verteidiger fordert Freispruch

Benkos Anwalt Norbert Wess hält dagegen. Er konzentriert sich dabei auf das Vorgehen von Masseverwalter Andreas Grabenweger. "Der Mietvertrag war weder böse noch besonders tückisch", sagte Wess eingangs.

Nach seiner Argumentation hätte eine Kündigung des Vertrags dazu führen können, dass die geleistete Vorauszahlung zurückgezahlt wird. Der Masseverwalter habe sich stattdessen für eine Auflösung entschieden. "Man hätte es einfach juristisch anders lösen müssen, dann wäre das Problem erst gar nicht entstanden", argumentierte der Verteidiger.

Das Geld wäre dann auch für die Gläubiger "verwertbar gewesen". Wess sieht deshalb ein juristisch "nicht einwandfrei" erfolgtes Vorgehen, das man "Herrn Benko nicht zur Last legen darf". Er beantragte einen Freispruch.

Benko beantwortete nach seiner Aussage keine Fragen der Staatsanwaltschaft. Für den Prozesstag sind sieben Zeugen geladen, die Verhandlung ist bis 20 Uhr angesetzt.

wil,22.09.2026, 13:30