Signa-Chef vor Gericht

René Benko schüttelt den Kopf und macht sich Notizen

René Benko steht seit 9 Uhr erneut in Innsbruck vor Gericht. Im Mittelpunkt steht eine Mietvorauszahlung von rund 360.000 Euro.
André Wilding
22.09.2026, 09:58
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René Benko sitzt am Dienstag wieder im Innsbrucker Landesgericht. Der in Untersuchungshaft befindliche Signa-Gründer muss sich erneut wegen des Vorwurfs der betrügerischen Krida verantworten. Diesmal wird die Causa rund um eine Mietvorauszahlung für eine Villa auf der Hungerburg neu verhandelt.

Der Oberste Gerichtshof hatte Anfang Juli einen früheren Teilfreispruch aufgehoben und diesen Teil des Verfahrens zur neuerlichen Verhandlung an das Landesgericht zurückverwiesen.

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Es geht um rund 360.000 Euro

Im Zentrum steht eine Mietvorauszahlung von rund 360.000 Euro. In einem ersten Prozess war Benko wegen einer Schenkung von 300.000 Euro an seine Mutter zu zwei Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Bei der Mietvorauszahlung erfolgte hingegen ein Freispruch.

Der OGH bestätigte den Schuldspruch im ersten Anklagepunkt. Damit ist Benko erstmals rechtskräftig verurteilt. Den Freispruch rund um die Mietvorauszahlung hob das Höchstgericht hingegen auf.

Damit muss sich das Landesgericht nun auch erneut mit der Strafhöhe beschäftigen. Bei einem Gesamtschaden von rund 660.000 Euro liegt der Strafrahmen bei einem bis zehn Jahren Freiheitsstrafe.

Staatsanwalt kritisiert Verteidigung

Zu Beginn des neuerlichen Verfahrens erklärte der Staatsanwalt, dass es beim vergangenen Prozess teilweise um Fragen gegangen sei, die für die rechtliche Beurteilung nicht relevant gewesen seien. Als Beispiel nannte er einen Wasserschaden in der Villa.

Die Verteidigung habe versucht, die Anklage "lächerlich zu machen und zu bagatellisieren", heißt es in der "Tiroler Tageszeitung" (Anm. kurz "TT") Der OGH habe sich davon laut Staatsanwalt nicht beirren lassen.

Dann formulierte er laut "TT" die aus Sicht der Anklage entscheidenden Punkte: "Aus Sicht der Staatsanwaltschaft werden heute zwei Fragen zu beantworten sein: Wurden die Gläubiger des René Benko durch die Konstruktion geschädigt? Hielt René Benko all diese Umstände zumindest ernstlich für möglich und fand sich damit ab?"

Benko macht sich Notizen

Während der Ausführungen schüttelte Benko dabei immer wieder den Kopf und machte sich Notizen. Danach übernahm Benkos Anwalt Norbert Wess das Wort. Er wies zurück, den Vorwurf bei der vergangenen Verhandlung lächerlich gemacht haben zu wollen.

"Was hat sich beim ersten Rechtsgang bestätigt? Das Objekt war Ende 2023 sehr wohl völlig unstrittig benützbar", wird Wess in der "Tiroler Tageszeitung" zitiert.

Auch der OGH habe dies nicht infrage gestellt. Zudem würden die Zeugen diesen Punkt bestätigen, argumentiert Wess. Der Verteidiger warnte vor einem "Rückschaufehler" und richtete sich direkt an die Schöffen. "Sie müssen sich in einen Zeitraum zurückversetzen, wo die Welt für Herrn Benko noch eine völlig andere war", so der Anwalt laut "TT".

Damals habe aus unternehmerischer Sicht noch die berechtigte Hoffnung auf einen "Turnaround" bestanden. "Da gab es ein ganz nachvollziehbares familiäres Interesse, zur Ruhe zu kommen und diesen Umzug zu bewerkstelligen."

"Negativspirale"

Erst in einer "Negativspirale" hätten sich die Umstände verändert, erklärte der Verteidiger. Zu diesem Zeitpunkt habe man diese Entwicklung allerdings noch nicht wissen können. Der OGH habe dies aus Sicht von Wess nicht in dieser Tiefe berücksichtigt, heißt es weiter.

Auch die konkrete Gestaltung der Miete verteidigte Wess. Er sprach von einem "sehr, sehr ausgewogenen Vertragskonstrukt". Ob eine derartige Vereinbarung bei Privatpersonen regelmäßig vorkomme oder nur bei "gewieften", sei für die rechtliche Beurteilung nicht entscheidend, heißt es im Bericht der "Tiroler Tageszeitung".

Im neu aufgerollten Prozess stehen damit die möglichen Folgen der Mietvorauszahlung für Benkos Gläubiger und die Frage im Zentrum, was Benko zum damaligen Zeitpunkt wusste oder in Kauf nahm.

wil,22.09.2026, 09:58