Es sind Vorwürfe, wie man sich in Österreich fast nicht für möglich gehalten hat. Ein Häftling soll in der Justizanstalt Hirtenberg von Wachbeamten derart schwer geschlagen und misshandelt worden sein, dass er an seinen Verletzungen gestorben ist.
Eigentlich hätten sie ihn in die Psychiatrie bringen sollen, berichtet der "Falter". Die Erklärung der Justizwache: Er sei auf ein Betonbett gefallen – mehr dazu hier.
Gerhard Jarosch, der die Familie des Opfers vertritt, sagt auf Ö1: "Entweder das System hat hier versagt und die Beamten hatten keine Einschulung dazu oder die Beamten haben darauf gepfiffen und das getan, was ihnen gerade eingefallen ist." Die Betroffenen sind nach wie vor im Dienst, aber nicht mehr in Einsatzfunktionen.
Alois Birklbauer vom Strafrechtsinstitut der Uni Linz beschäftigt sich viel mit Vollzugsforschung und geht auch davon aus, dass es eine "massive Amtshandlung" gewesen sein muss, dass es zu solchen Verletzungen kommen kann. Die erste Erklärung, der Insasse sei gegen eine Betonwand gefallen, "befremdet" selbst den erfahrenen Juristen, wie er auf Ö1 sagt. "Das ist gar nicht möglich."
Ermittelt wird vom Justizministerium aktuell gegen zwölf Beamte wegen fahrlässiger Tötung unter Ausnutzung der Beamtenstellung, doch auch das ist für den Professor "überhaupt nicht nachvollziehbar". Dieses Delikt existiert in den Gesetzestexten überhaupt nicht, die Ausnützung der Amtsstellung gibt es überhaupt nur bei Vorsatz-Delikten, kann also nicht mit Fahrlässigkeit kombiniert werden, erklärt Birklbauer.
Das korrekte Delikt wäre entweder Körperverletzung mit Todesfolge oder Quälen eines Gefangenen mit Todesfolge – beides hätte eine viel höhere Strafdrohung. "Das könnte eine fatale Fehlentscheidung gewesen sein" sagt er zu einem anderen Punkt: Schon zuvor war der Häftling wegen einer Psychose im Spital, wurde dann aber nach Hirtenberg verlegt, wo es weder psychiatrischen Dienst noch eine Spitalsabteilung gibt.
Das Grundproblem sei generell die Gesundheitsversorgung in Haft. Und: "Wir haben eine völlige Überlastung des Strafvollzugs." Wenn die Überlastung weniger wäre, könnte man solche Einzelfälle besser betreuen. Dass die Beamten weiter im Dienst sind, sei hingegen nicht ein großes Problem, der Verwaltungsapparat sei sehr groß.