Beim Steuerausgleich passieren jedes Jahr Fehler, die Betroffene teuer zu stehen kommen können. Besonders häufig werden Werbungskosten vergessen, falsche Angaben gemacht oder wichtige Steuerboni nicht erneut beantragt. Dabei lässt sich vieles noch rechtzeitig korrigieren, wie die Plattform "finanz.at" berichtet.
Wer den Antrag bereits abgeschickt hat, aber noch keinen Bescheid vom Finanzamt erhalten hat, kann einfach einen neuen Steuerausgleich mittels Formular L1 einreichen. Liegt der Bescheid bereits vor, gilt eine Frist von einem Monat für Einsprüche und Änderungen. Selbst danach bleibt meist noch ein Jahr Zeit für Korrekturen.
Teuer kann es vor allem werden, wenn zu hohe Werbungskosten oder falsche Angaben gemacht werden. Bei vorsätzlichen Fehlern drohen sogar Strafen. Wichtig ist außerdem: Rechnungen und Belege müssen aus dem jeweiligen Steuerjahr stammen und sieben Jahre lang aufbewahrt werden.
Ein weiterer häufiger Fehler betrifft den Familienbonus Plus. Auch wenn dieser bereits monatlich über die Gehaltsabrechnung berücksichtigt wird, muss er beim Lohnsteuerausgleich erneut beantragt werden. Andernfalls kann es zu Rückforderungen durch das Finanzamt kommen.
Vorsicht gilt auch bei der automatischen Arbeitnehmerveranlagung, die ab Juli durchgeführt wird. Dabei werden Werbungskosten oder Sonderausgaben nicht berücksichtigt. Dadurch fällt die Rückzahlung oft deutlich geringer aus als bei einem selbst eingereichten Steuerausgleich. Durchschnittlich gibt es bei der automatischen Veranlagung rund 500 Euro zurück, bei selbst eingereichten Anträgen knapp 1.000 Euro.